Werden die bereits getroffenen und die in Vorbereitung befindlichen Maßnahmen reichen?:  Der Deutsche Wetterdienst (DWD) baut aktuell ein Unwettergefahren-Portal für Deutschland auf. Weiter unten gehen wir ins Detail. Doch zuvor zur Begründung deiser Maßnahme und anderer:   Einer Untersuchung zufolge sind HunderttausendeWohnhäuser, gewerbliche Bauten sowie landwirtschaftliche oder öffentliche Gebäude,  in Deutschland  zum Beispiel durch Hochwasser gefährdet. Der Verband der Versicherer (GDV) forderte bereits im Februar diesen Jahres    mehr Maßnahmen von der Politik – unter anderem einen Neubaustopp in bedrohten Gebieten. “Aufgrund des Klimawandels und damit

"Das geplante Naturgefahrenportal soll künftig Informationen zu möglichen Naturgefahren enthalten, die je nach Wohn- oder Aufenthaltsort abrufbar sind. ..!"
Das geplante Naturgefahrenportal soll künftig Informationen zu möglichen Naturgefahren enthalten, die je nach Wohn- oder Aufenthaltsort abrufbar sind. ..!”

häufiger auftretenden Wetterextremen sind Schäden in Milliardenhöhe vorprogrammiert”, teilte die stellvertretende  Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin, Anja Käfer-Rohrbach, anlässlich der Veröffentlichung der Untersuchung  mit.

Um die breite Öffentlichkeit schneller und besser über Hochwassergefahren zu informieren, hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)   das neue Hochwasserportal.NRW freigeschaltet. Es informiert über die Online-Messdaten der Hochwassermeldepegel, der gewässerkundlichen Pegel und der Niederschlagsmessstationen des LANUV. Bei bevorstehenden und aktuellen Hochwasserlagen in Nordrhein-Westfalen werden auf dem Hochwasserportal.NRW regelmäßig hydrologische Lageberichte zur wasserwirtschaftlichen Bewertung der Wettersituation und der weiteren Entwicklung zur Verfügung gestellt.

Zurück zur Lage im Bund: Bund und Länder versuchen immer mehr den Naturgefahren vorzubeugen.  Der Bundestag hat den Weg für den Deutschen Wetterdienst (DWD) freigemacht, ein Naturgefahrenportal zu entwickeln und zu betreiben, in das die zuständigen Behörden ihre Frühwarnungen, Lage- und Vorsorgeinformationen zu Naturgefahren einpflegen. Mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben die Abgeordneten am Donnerstag, 22. Februar diesen Jahres  einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung   gebilligt.

Auf unsere Anfrage, also die von Umwelt- und Energie-Report , am vergangenen Mittwoch 08. Mai, an das dafür zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mit dem Inhalt:Wir haben erfahren , dass der Deutsche Wetterdienst in dieser Woche das Deutschland Unwetter Gefahrenportal  startet“, teilte uns der Sprecher des Hauses mit:

„Die Bundesregierung hat 2024 mit der Änderung des DWD-Gesetzes die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass der DWD ein Naturgefahrenportal betreiben und künftig besser zu Extremwetterlagen informieren kann. Der Auftrag an den DWD zur Herausgabe von Naturgefahreninformationen wurde entsprechend erweitert. Aktuell laufen die Abstimmungsarbeiten zur gesetzlich vorgesehenen Kooperation mit den Bundesländern. Das Naturgefahrenportal befindet sich derzeit noch im Aufbau. Nach aktuellen Planungen soll der Start ab Herbst 2024 erfolgen.

Das geplante Naturgefahrenportal soll künftig Informationen zu möglichen Naturgefahren enthalten, die je nach Wohn- oder Aufenthaltsort abrufbar sind. Der DWD wird nicht nur dafür sorgen, dass seine eigenen Wetterwarnungen an der richtigen Stelle ankommen, sondern auch die Informationen anderer Behörden, zum Beispiel zu Hochwasserereignissen, an zentraler Stelle bündeln und mitverbreiten.

Unabhängig davon betreibt der DWD bereits seit langem ein „Unwetterportal“ mit meteorologischen Warnungen (https://warnung.dwd.de/), die auch in der WarnWetter-App des DWD abgerufen werden können!“