Die gravierenden Änderungen zum Klimaschutzgesetz stehen auf der Tagesordnung der nächsten Bundesratssitzung am kommenden Freitag  17. Mai. Nach dem neuen Beschluss des Deutschen Bundestages soll es zukünftig nicht mehr entscheidend sein, in welchem Bereich die Treibhausgase entstehen. Es wird vielmehr eine mehrjährige und sektorenübergreifende Gesamtbetrachtung vorgenommen.

Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen...!", ,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar
Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen…!”, ,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar

Der Treibhausgasausstoß soll dort gemindert werden, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Damit sei weiterhin volle Transparenz bei den einzelnen Sektoren, wie zum Beispiel Verkehr, Energie und Wohnen gewährleistet und es werde weiterhin deutlich gemacht, welche Sektoren auf einem guten Weg zum Erreichen der Klimaziele seien und wo es noch Probleme gebe, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Die vom Bundestag beschlossene Novelle hat insgesamt zum Ziel, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu machen, wobei die Klimaziele unverändert bleiben: Deutschland soll weiterhin bis 2045 treibhausgasneutral sein.

Der Fokus soll auf zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit gerichtet sein. So könne besser überprüft werden, ob die eingeleiteten Maßnahmen wirken oder gegebenenfalls angepasst werden müssen.

Ziel: Stärkung des Expertenrates…:Das Gesetz soll  zudem die Rolle des Expertenrates für Klimafragen stärken. Dieser wird zukünftig die Prognosen validieren und kann eine Unter- oder Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen feststellen sowie eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen unterbreiten.

Der Bundesrat hat die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen oder das Gesetz zu billigen.