Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung am vergangenen Freitag,  17. Mai, Änderungen am Klimaschutzgesetz gebilligt. An den Klimazielen ändert die Novelle aber nichts, heißt es im Statement des Bundesrates dazu – Deutschland soll weiterhin bis 2045 Treibhausgasneutralität erreichen.

"Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend..!", ,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar
Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend..!”, ,Bundesrat , bild bundr,. Dirk Deckbar

Vielmehr ist es  Ziel der Änderungen :…, den Klimaschutz vorausschauender und effektiver zu gestalten. So wird im Bereich der Treibhausgase zukünftig auf eine mehrjährige Gesamtbetrachtung abgestellt, die alle Sektoren betrifft, damit der Treibhausgasausstoß dort gemindert werden kann, wo die größten Einsparpotentiale vorhanden sind. Der Fokus soll auch auf den zukünftigen Emissionen liegen und nicht wie bisher auf Zielverfehlungen in der Vergangenheit. Schließlich wird die Rolle des Expertenrates für Klimafragen gestärkt, der nun auch die Möglichkeit bekommt, eigene Vorschläge zur Weiterentwicklung geeigneter Klimaschutzmaßnahmen zu unterbreiten.

Doch der Bundesrat fordert auch Nachbesserungen: Der Bundesrat verabschiedete eine begleitende Entschließung. In dieser fordert er unter anderem eine Nachsteuerungspflicht, wenn absehbar sei, dass Deutschland seine Klimaziele verfehle. Zudem weist er darauf hin, dass es sich bei der im Gesetz vorgesehenen Stärkung und Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme lediglich um eine Maßnahme der Klimaanpassung handele, deren Erfolg unsicher sei. Für das Erreichen des Klimaschutzziels seien Anpassungsmaßnahmen allein nicht ausreichend. Dies könne nur gelingen, wenn auch der CO²-Ausstoß vermindert würde.

 Das Gesetz kann nun… ausgefertigt und verkündet werden und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Lesen Sie dazu auch unseren heutigen Bericht: „Eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung !“