Die Klimaschutzprogramme der Bundesregierung reichen nicht aus, um die Klimaziele bis 2030 beziehungsweise 2045 einzuhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG)  am vergangenen Donnerstag, 16. Mai,  nach Klimaklagen der Deutsche Umwelthilfe (DUH) bestätigt: Damit gewinnt die DUH ihre Klagen sowohl für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Landwirtschaft sowie Verkehr als auch für den Landnutzungssektor (LULUCF). Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, schnellstmöglich ausreichende Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen. Umwelt- und Energie-Report hatte bereits im Vorfeld des Prozesses berichtet, s. unten.

„Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige...  " hier DUH-Geschäftsführer Resch (links).  mit  DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht ...
„Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige… ” hier DUH-Geschäftsführer Resch (links). mit DUH-Anwalt Prof. Klinger vor Gericht …

DUH- Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch kommentierte am selben Tag: Dieses Urteil ist eine verdiente Ohrfeige für die Pseudo-Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Das Klimaschutzprogramme der Bundesregierung bis 2030 sind rechtswidrig und reichen nicht aus, um die Klimaziele einzuhalten. Die Bundesregie-rung kann sich nun nicht länger aus ihrer Verantwortung für den Klimaschutz stehlen und Maßnahmen wie ein Tempolimit auf Autobahnen oder ein Stopp der Förderung klimaschädlicher Dienstwagen verweigern. Das gilt auch über dieses Urteil hinaus. Denn mit dem geplanten entkernten Klimaschutzgesetz sind die Klimaziele in Schlüsselsektoren wie dem Verkehr erst recht nicht einzuhalten. Mit diesem Urteil im Rücken werden wir insbesondere FDP-Minister Wissing zu wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor zwingen wie einem Tempolimit und den Stopp der Förderung von Klimakiller-Dienstwagen aus Steuergeld.“

Besonders in den Sektoren Verkehr und Gebäude klafft eine gewaltige Emissionslücke bis 2030, insistierte die DUH noch mal nachdem das Gericht geurteilt hatte.  Der DUH zufolge   ist es dringend notwendig, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislatur weitreichende Maßnahmenpakete beschließt.

Und DUH Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz mahnt ebenfalls : Für den Klimaschutz im

„..zwingen wir die Bundesregierung dazu, unsere Gebäude nicht weiter zur Energie- und Kostenfalle verkommen zu lassen ...!" Barbara Metz , bild duh
„..zwingen wir die Bundesregierung dazu, unsere Gebäude nicht weiter zur Energie- und Kostenfalle verkommen zu lassen …!” Barbara Metz , bild duh

Gebäudesektor sind die kommenden Jahre entscheidend. Um die verpflichtenden Ziele bis 2030 einzuhalten, braucht es einen zielgenauen Fokus auf die energetisch schlechtesten Gebäude, anstatt Steuergeld mit der Gießkanne im Neubau zu versenken. Jede eingesparte Tonne CO2 im Gebäudesektor zahlt gleichzeitig auf die langfristige Bezahlbarkeit von Wohnraum und Energieunabhängigkeit ein. Mit dem heutigen Urteil zwingen wir die Bundesregierung dazu, unsere Gebäude nicht weiter zur Energie- und Kostenfalle verkommen zu lassen.“

Die DUH konstatierte ebenfalls:  Die Urteile werden sich durch das Inkrafttreten eines abgeschwächten Klimaschutzgesetzes nicht erledigen: Im LULUCF-Sektor ändert sich durch das entkernte Gesetz nichts. In den anderen Sektoren wird es auf eine gerichtliche Überprüfung jetzt noch nicht relevanter Projektionsdaten ankommen – jedenfalls das Klimaziel 2030

 „...Mit dem heutigen Erfolg haben wir die Bundesregierung dazu verpflichtet, schnellstmöglich zu handeln....!"  Sascha Müller-Kraenner, bild duh
„…Mit dem heutigen Erfolg haben wir die Bundesregierung dazu verpflichtet, schnellstmöglich zu handeln….!” Sascha Müller-Kraenner, bild duh

wird auch nach den jüngsten Projektionen des Umweltbundesamtes nicht eingehalten.

Auch DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner meldete sich zu Wort und erklärte: „Das Gericht hat heute bestätigt: Die für den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft vorgesehenen Maßnahmen zur Emissionsminderung sind absolut unzureichend. … Nun müssen wir den Strukturwandel in der Landnutzung anstoßen. Dazu gehören die nasse Bewirtschaftung und Wiedervernässung von Mooren sowie die Reduktion des Holzeinschlags in unseren Wäldern. Unsere Ökosysteme müssen massiv gestärkt werden, um ihre überlebenswichtigen und klimawirksamen Funktionen aufrechtzuerhalten, All das braucht Zeit, doch die rennt uns davon. Mit dem heutigen Erfolg haben wir die Bundesregierung dazu verpflichtet, schnellstmöglich zu handeln.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: Heute: Zwei weitere Klagen gegen die Bundesregierung