„Die EU-Kommission stellt der Bundesregierung mit der erneuten Ablehnung der vorgeschlagenen Änderung der Düngeverordnung ein vernichtendes Urteil aus“, kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH): die erneute Ablehnung der von der Bundesregierung vorgelegten Novelle zur Düngeverordnung durch die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission. Bis April 2020 muss die Bundesregierung nun  eine weitere, aber akzeptable Novelle vorlegen, um Strafzahlungen zu vermeiden

. ..ein vernichtendes Urteil..; Sascha Müller-Kraenner, bild duh
. ..ein vernichtendes Urteil..; Sascha Müller-Kraenner, bild duh

Aus Sicht Müller-Kraenner bringt die Bundesregierung „…durch die wiederholt halbgaren Vorschläge“  die Landwirte, die Planungssicherheit brauchen,   in eine immer schwierigere Lage. Für die Landwirte wird aus Sicht der DUH die Lage so kurz vor Beginn der jährlichen Düngeperiode immer prekärer.

Umweltverbände hatten bereits im Rahmen einer Stellungnahme  zuvor Kritik am Referentenentwurf geübt: Die in der geplanten neuen Düngeverordnung enthaltenen Maßnahmen würden nicht ausreichen, um die Gewässer vor übermäßigen Nitrat-Einträgen zu schützen, hieß es unter anderem.  Die wesentlichen Kritikpunkte der Kommission sind die nur teilweise Berücksichtigung belasteter Nitratmessstellen durch die ausgewiesenen roten Gebiete sowie mangelhafte Regelungen für Düngung auf gefrorenem Boden. Die Umweltverbände haben zusätzlich die Nicht-Einführung der seit langem geforderten verbindlichen, vollständigen Stoffstrombilanz auf betrieblicher Ebene kritisiert. Auch Ausnahmetatbestände sind nicht mehr tragbar, aber dennoch weiterhin Bestand der geplanten Düngeverordnung.
Die neue Düngeverordnung unter Federführung von Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner soll ab April 2020 in Kraft treten. Aus Sicht der DUH hat das zuständige Ministerium über Jahre das Nitrat-Problem nicht ernst genommen. Bereits seit 2013 läuft ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU Nitrat-Richtlinie gegen Deutschland.
Die DUH hatte im November 2019 Klage in dem mit Nitrat stark belasteten Ems-Gebiet eingereicht. Gemäß EU-Recht müssen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dafür sorgen, dass sich der desolate Zustand der Grundwasserkörper in dem Gebiet verbessert. Das Einhalten des Nitrat-Grenzwerts von 50 mg Nitrat/Liter im Grundwasser ist zum Schutz des Trinkwassers zwingend nötig.