Die EU-Kommission hat am vergangenen Dienstag, 04. Oktober,  Deutschland grünes Licht für eine 134 Millionen Euro-Beihilfe für den Chemiekonzern BASF gegeben der  auch damit die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff, etwa für den Verkehr, entwickelt.

"....am BASF-Standort Ludwigshafen werden der Bau und die Installation eines großen Elektrolyseur unterstützi...!"  Margrethe Vestager
“….am BASF-Standort Ludwigshafen werden der Bau und die Installation eines großen Elektrolyseur unterstützi…!” Margrethe Vestager

Mit der Beihilfe, die in Form eines Direktzuschusses gewährt wird, werden am BASF-Standort Ludwigshafen der Bau und die Installation eines großen Elektrolyseur unterstützt, der 2025 in Betrieb genommen werden soll. Während der erwarteten 15-jährigen Betriebsdauer könnte er die Freisetzung von 565.305 Tonnen Kohlendioxid vermeiden. Um die Treibhausgasemissionen so weit wie möglich zu verringern, wird der erneuerbare Wasserstoff zudem ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin der Kommission, MargretheVestager, erklärte:  „Die…  genehmigte Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, fossilen Wasserstoff in einem schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweig zu ersetzen und seine Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen im Einklang mit dem REPowerEU-Plan zu verringern und so auch  zur Ökologisierung der Chemie-Wertschöpfungskette und des Verkehrssektors beitragen kann. “

Deutschland hat das Vorhaben der BASF im Rahmen eines offenen Verfahrens im Jahr 2021 ausgewählt, um Teil eines IPCEI für Wasserstofftechnologien und -systeme zu werden. Vorrangiges Ziel des Vorhabens ist die Anwendung von Technologien zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in den Produktionsprozessen des Beihilfeempfängers. Dies ist eine der Hauptkategorien von Beihilfen, die nach den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen zulässig sind. Deshalb eignete sich die Maßnahme am besten für eine beihilferechtliche Prüfung nach den genannten Leitlinien.

Bei ihrer Prüfung gelangte die Kommission zu folgendem Ergebnis:

  • Der Beihilfeempfänger zählt mit dem Vorhaben zu den frühen Anwendern einer innovativen
    „Die…  genehmigte Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, fossilen Wasserstoff in einem schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweig zu ersetzen .......!"   bild bmwi
    Die…  genehmigte Maßnahme wird Deutschland auch dabei helfen, fossilen Wasserstoff in einem schwer zu dekarbonisierenden Wirtschaftszweig zu ersetzen …….!” bild bmwi

    Technologie in seinem Wirtschaftszweig.

  • Die Maßnahme trägt zur Entwicklung eines Wirtschaftszweigs bei, insbesondere zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff. Gleichzeitig unterstützt sie die Ziele wichtiger politischer EU-Initiativen wie etwa die des europäischen Grünen Deals. Die Beihilfe hat einen „Anreizeffekt“, da der Beihilfeempfänger die Investitionen in erneuerbaren Wasserstoff ohne die öffentliche Förderung nicht in gleicher Höhe vornehmen würde.
  • Die Maßnahme hat begrenzte Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU. Des Weiteren ist sie erforderlich und geeignet, um die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sicherzustellen. Zudem ist sie angemessen, da die Höhe der Beihilfe dem tatsächlichen Finanzierungsbedarf entspricht. Sollte sich das Vorhaben als sehr erfolgreich erweisen und zusätzliche Nettoeinnahmen generieren, wird das Unternehmen einen Teil der erhaltenen Beihilfe an Deutschland zurückzahlen (Rückforderungsmechanismus).
  • Die Beihilfe hat positive Auswirkungen, die etwaige Verzerrungen von Wettbewerb und Handel in der EU überwiegen.

Aus diesen folgenden Gründen hat die Kommission die Maßnahme auf der Grundlage der EU-Beihilfevorschriften genehmigt:

 Die Maßnahme leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der EU Wasserstoffstrategie  und trägt gleichzeitig dazu bei, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland zu verringern und den ökologischen Wandel im Einklang mit dem  REPowerEU-Plan rasch voranzubringen heißt es in den EU-Kommissionsbegründungen für die Beihilfe.