Einen Monat nachdem das Bergamt Stralsund den Weg zum Bau der Gaspipeline Nord Stream 2 freigemacht hat (Umwelt- und Energie-Report hatte berichtet), hat der Naturschutzbund Deutschland (NABU) am vergangenen Freitag, 02. März,  per Eilantrag Klage beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Greifswald eingereicht. Der NABU kritisiert grobe Verfahrensfehler und befürchtet durch den Bau der Ostsee-Pipeline erhebliche Schäden für streng geschützte Lebensräume

Eilantrag gegen Bau von Nord-Stream 2-Pipeline, Leif Miller NABU, bild Die Hoffotografen
Eilantrag gegen Bau von Nord-Stream 2-Pipeline, Leif Miller NABU, bild Die Hoffotografen

und Arten in mehreren FFH- und Vogelschutzgebieten. Die Klage begründet sich darüber hinaus auch durch eine Reihe von Verfahrensfehlern.
„Wir nehmen nicht in Kauf, dass allein in den Küstengewässern Mecklenburg-Vorpommerns gleich vier Natura-2000-Schutzgebiete auf einer Länge von 50 Kilometern und in einer Breite von bis zu 80 Metern umgegraben werden“, begründet  NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller den Klageschritt. „Wir befürchten irreparable Umweltschäden und fordern jetzt das zuständige Gericht auf, den Planfeststellungsbeschluss zu überprüfen.“
Mit dem Bau der Ostsee-Pipeline in den deutschen Küstengewässern möchte Nord Stream im Mai beginnen. Aus diesem Grund hat der NABU eine Klage im sogenannten Eilverfahren eingereicht. Ziel ist es, dass mit dem Bau von Nord Stream 2 gar nicht erst begonnen wird und das Gericht einen Baustopp verfügt.

Damit Nord Stream keine Tatsachen schafft,

…die die Meeresumwelt irreparabel schädigt. Der NABU hatte sich bereits im Sommer 2017 gegen das Projekt ausgesprochen. Nachdem der Planfeststellungsbeschluss Ende Januar veröffentlicht wurde, beauftragte der Umweltverband eigene juristische und naturschutzfachliche Gutachten und entschloss sich daraufhin zur Verbandsklage. Dabei wird der NABU vom WWF fachlich und finanziell unterstützt.

Die Gaspipeline läuft auf einer Länge von 1200 Kilometern durch die Ostseegewässer Russlands, Finnlands, Schweden, Dänemarks und Deutschlands. Nur in Deutschland wurde jetzt mit dem Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes eine erste Baugenehmigung erteilt. „Wir erwarten, dass erst alle notwendigen Genehmigungen für das gesamte Projekt vorliegen, ehe in deutschen Meeresschutzgebieten Tatsachen geschaffen werden. Das gilt auch für die landseitige Ableitung der Gaspipeline EUGAL“, so   Miller.