31.01.15 SolarDie Zahl der von Bürgern gegründeten Energie-Genossenschaften,  brach im vergangenen Jahr 2014 deutlich ein. Bis dahin hatte sich die Bürgerbewegung hin zur eigenen Energiewende gut entwickelt.

Das Bündnis Bürgerenergie macht dafür jetzt in einer Erklärung die Energiepolitik der Bundesregierung verantwortlich.
Angesichts der vor knapp einer Woche beschlossenen Einführung von Photovoltaik-Freiflächen – Ausschreibungen, prognostiziert das Bündnis, dass Bürgerenergie noch schwereren Zeiten entgegen geht. Im Jahr 2014 sind nur noch 29 Bürgerener- giegenossenschaften gegründet worden, stellt der Verband fest, ein Einbruch auf gut ein Viertel des Vorjahresniveaus. Laut einer Untersuchung von Wissenschaftlern der Universität Erfurt und der Leuphana Universität Lüneburg für das Bündnis Bürgerenergie lag die Zahl der Neugründungen 2013 bei 104. Im Jahr zuvor waren es noch 183.
Für das Bündnis Bürgerenergie liegt der Grund für diesen drastischen Einbruch auf der Hand: „Die Politik der Bundesregierung in den letzten Monaten ist eine Katastrophe für die Bürgerenergie“, resümiert Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender des Bündnis Bürgerenergie.
Die Behinderungen für Bürgerenergie habe begonnen mit dem Kapitalanlagegesetz- buch, das für hohe Verunsicherung und eingeschränkten Handlungsrahmen bei Bürgerenergieakteuren gesorgt habe. Die Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im letzten Jahr sei gespickt gewesen mit Benachteiligungen für dezentrale Akteure. „Der Anti-Bürgerenergiekurs findet mit dem aktuellen Entwurf zum sogenannten Kleinanlegerschutzgesetz, das in Wahrheit ein Gesetz zur Verhinderung von bürgerschaftlich organisiertem unternehmerischen Engagement ist, seine Fortsetzung. Mit dem … Kabinettsbeschluss über die Einführung von Ausschreibungen bei Photovoltaik- Freilandanlagen findet das staatliche Bremsmanöver für die Bürgerenergie einen weiteren traurigen Höhepunkt“, konstatiert Banning.
Die Bundesregierung zwinge Bürgerenergiegesellschaften, die Solaranlagen auf freier Fläche errichten wollen, ab Februar 2015 in einen Wettbewerb mit großen Energiekonzernen und Finanzinvestoren. „Ausschreibungen sind prinzipiell das falsche Mittel in einer nachhaltig ausgerichteten Energiepolitik. Wenn man sie aber dennoch für große Projekte und einen anonymisierten Strommarkt einführen will, dann müssen sie so gestaltet sein, dass auch kleine Projekte – und damit gerade auch bürgergetriebene Projekte vor Ort – noch realisiert werden können. Das Bündnis Bürgerenergie, unabhängige Ökostromanbieter und diverse Experten haben diesbezüglich mehre Vorschläge unterbreitet. Leider hat die Bundesregierung alle ignoriert. Mit der Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen versetzt die Bundesregierung der Bürgerenergie einen weiteren heftigen Nackenschlag“, so Banning.