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Auch für die energetische Sanierung von Eigenheimen können unter bestimmten Voraussetzungen, so gibt der Rhein-Sieg-Kreis bekannt, Darlehen gewährt werden.

Eine mögliche Förderung ist u.a. von der Familiengröße, dem Familieneinkommen und den beabsichtigten Modernisierungsmaßnahmen abhängig. Zins- und Tilgungssätze sind abhängig vom jeweiligen Förder- tatbestand; außerdem ist ein Verwaltungskostenbeitrag von einmalig 0,4 % und laufend 0,5 % zu entrichten. In späteren Jahren ist eine höhere Verzinsung möglich.
Darüber hinaus werden neben Schwerbehinderten-Maßnahmen auch bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand mit Darlehen gefördert.
Die Gebühr für die Erteilung einer Förderzusage für die energetische Sanierung, für ein Schwerbehinderten-Darlehen oder für bauliche Maßnahmen im Bestand beträgt 0,4 % der Darlehenssumme.
Wichtig!
Alle Maßnahmen dürfen erst begonnen bzw. ein Auftrag erteilt werden, nachdem eine entsprechende Förderzusage erteilt wurde.