06.05.15 Logo Natura 2000

Die EU-Kommission geht einen neuen, fast ungewöhnlich erscheinenden Weg: Sie befragt in den nächsten zwölf Wochen interessierte Bürger und Organisa- tionen zur künftigen EU-Um- weltgesetzgebung. Zum Beispiel will sie wissen: Wie sollen die gesetzlichen Regeln zum Naturschutz in Europa künftig aussehen?

Konkret bezieht sich die gestern gestartete Online-Konsultation auf die Flora-Fauna-Habitat- und die Vogelschutzrichtlinie. Die beiden Richtlinien dienen dem Schutz wild lebender Arten und ihrer Lebensräume in Europa. Mit der Konsultation will die EU-Kommission Meinungen dazu einholen, heißt es in einer Presseerklärung der Kommission, wie die beiden Instrumente in der Praxis funktionieren und ob die angestrebten Umweltschutzziele erreicht werden. Die Bewertung soll Teil des “Fitness-Checks”, einer umfassenden Überprüfung der Effizienz und Leistungs- fähigkeit europäischer Gesetzgebung werden.

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und die Vogelschutzrichtlinie sind die Grundlage für das “Natura 2000”-Netzwerk, ein europäisches Netz von zusammenhängenden Naturschutzgebieten, das die Bewahrung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt zum Ziel hat. Allein in Deutschland gab es im Jahr 2014 laut Bundesamt für Naturschutz 5.345 Natura-2000-Gebiete. Auch Gebiete in NRW gehören dazu.