Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die Kritik der Wirtschaftsminister der Länder angenommen und wird die  Novellierung der Anreizregulierungsverord- nung (ARegV) für Verteilnetze ändern. Das hat der Minister  während seiner Rede auf dem  Kongress des Bundesverbandes für Energie- und Wasserwirtschaft jetzt verkündet.

Die Minister hatten in ihrem jüngsten Beschluss kritisiert, dass die bestehenden Defizite im regulatorischen Rahmen Investitionen in den Netzerhalt und die Netzerweiterung behindern und, dass die in der ARegV vorgesehenen Instrumente nicht ausreichten, um den Anforderungen der beschleunigten Energiewende an die Verteilnetze gerecht zu werden.

VKU-Forderung an Bund gilt Bundeswirtschaftsminister Gabriel
VKU-Forderung an Bund gilt Bundeswirtschaftsminister Gabriel

Die Minister fordern daher die Bundesre- gierung auf, die Kosten der Verteilnetzbetrei- ber auch während einer Regulierungsperiode ohne Zeitversatz in der kalenderjährlichen Erlösobergrenze zu berücksichtigen.
Weiter heißt es in der Kritik der Minister die geltende Anreizregu- lierungsverordnung hemme „bestimmte für die Versorgungssi- cherheit und für die Energiewende dringend erforderliche Investitionen“. Insbesondere stelle der in der geltenden ARegV angelegte Zeitverzug für den Beginn des Erlösrückflusses von Investitionen in den Substanzerhalt einen unzureichenden Anreiz für solche Investitionen dar, heißt es in der Begründung. Diese Aspekte seien weder in dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur noch in dem Eckpunktepapier „Moderner Regulierungsrahmen für moderne Verteilnetze” vom 16. März 2015 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) hinreichend berücksichtigt worden.

Mit den Vorschlägen der Wirtschaftsministerkonferenz voll zufrieden
Mit den Vorschlägen der Wirtschaftsministerkonferenz voll zufrieden

Der VKU, so erklärte gestern VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck, schließe sich der Kritik der Wirtschafts- minister vollkommen an. „Die Vorschläge der Wirtschaftsmini- ster, die übrigens auch die Landesregulierer mit dem Modell der Investitionskostendifferenz schon formuliert haben, sind praktikabel und geeignet, die Defizite der Anreizregulierungsverordnung zu beheben. Es ist nun an der Bundesregierung, diese Vorschläge aufzugreifen,“appelliert Reck in der heutigen Presseerklärung an Berlin.
In der letzten Woche hatten über vierhundert Netzbetreiber gegen die Pläne des Bundeswirtschaftsministerium protestiert.
Etwa 97 Prozent der Erneuerbare-Energien-Anlagen sind über die Verteilnetzebenen angeschlossen. Die Verteil- netze sammeln den Strom in den Regionen ein und gewährleisten dessen zuverlässige Verteilung an die Verbraucher und an die vorgelagerten Netzebenen. Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Gewähr- leistung der Versorgungssicherheit.