Schweizer AKW Gösgen, bild ensi
Schweizer AKW Gösgen, bild ensi

Der Schweizer Bundesrat hat Änderungen bei der Aufsicht über die Atomkrafts-Stellungs- und Entsorgungsfonds vorgenommen. Die Elektrizitätswirtschaft verliert stark an Einfluss. Die Umweltorganisationen applaudierten, forderten jedoch weitergehende Anpassungen.

Auch die Schweiz hat in ihren Einschätzungen der Kosten für die Stilllegungen der Atomkraftwerke das Problem, dass bereits eingezahlte, angelegte Gelder nicht mehr die Zinsen bringen, die prognostiziert waren. Damit klafft auch hier ein Finanzierungsloch.
Mit der Revision werden aber auch die personellen Verflechtungen zwischen Aufsichtsbehörden und Fondsgremien aufgelöst. Mitarbeitende des Energiedepartements (Uvek), des Bundesamtes für Energie (BFE) sowie der Atomaufsichtsbehörde (ENSI) sind neu nicht mehr als Mitglieder der Kommission oder der Ausschüsse wählbar.

Ältestes AKW der Schweiz: Atomkraftwerk Beznau, bild ensi
Ältestes AKW der Schweiz: Atomkraftwerk Beznau, bild ensi

Swissnuclear erstellte Kostenstudien
Bisher erstellte Swissnuclear die Kostenstudie für die Rückbau- und Entsorgungskosten der Schweizer Atomanlagen. Zur Swissnuclear gehören die Atomkraftwerkbetreiber wie die Axpo Gruppe (Axpo Power AG, Axpo Trading AG, Centralschweizerische Kraftwerke AG), Alpiq und BKW.
Die Gelder für die vermutlichen Kosten des Rückbaus der Schweizer Atomkraftwerke, die Zwischenlagerung radioaktiver Abfälle, die Entsorgung aller Abfälle und für den Bau und Betrieb der geologischen Tiefenlager, bis zum definitiven Verschluss werden von Swissnuclear in einer Kostenstudie ermittelt.

Seit Betriebsaufnahme der Atomkraftwerke seien die veranschlagten Kosten zurückgestellt gestellt worden. Im Juni 2014 hatte der Schweizer Bundesrat eine erste Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) von Atomkraftwerken beschlossen. Damit passte er die Berechnungsgrundlagen für die Jahresbeiträge an, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Atomanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen. Zudem führte der Bundesrat einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten ein. Diese neuen Regeln sind seit dem 1. Januar 2015 in Kraft.

Staatlich kontrollierte Entsorgungsfonds

Seit 1985 (für die Stilllegung) und 2001 (für die Entsorgung) werden die Gelder von den staatlich kontrollierten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds verwaltet.

Was die Stilllegung und die Entsorgung kosten wird, wie viel Geld also zu welchem Zeitpunkt in den Fonds vorhanden sein muss, bestimmt eine vom Bund eingesetzte Kommission basierend auf den alle fünf Jahre durchgeführten und vom ENSI geprüften Kostenstudien wozu Swissnucelar die Studie liefert. Alle Arbeiten für die Stilllegung der Schweizer Kernkraftwerke und die Entsorgung der radioaktiven Abfälle kosten insgesamt 20,7 Milliarden Franken (Stand Kostenstudie 2011). Darin sind auch sämtliche bereits bezahlten Entsorgungsaufwendungen wie Wiederaufarbeitung, Zwischenlagerung, Transporte und wissenschaftliche Untersuchungen seit der Gründung der Nagra zu Beginn der 70er-Jahre enthalten.

Ende 2012 erst 5, 1 Mrd Euro im Topf
Für die Entsorgung während des Betriebs waren laut Swissnuclear Ende 2012 bereits 5,1 Milliarden Franken bezahlt. Die Kosten für Stilllegung und Entsorgung nach der Ausserbetriebnahme der Kraftwerke werden, laut Swissnuclear auf 11,4 Milliarden Franken geschätzt.

Die dafür durch die Betreiber in die Fonds einbezahlten Gelder werden am Finanzmarkt angelegt. Geht man im langjährigen Mittel von einer Realrendite von zwei Prozent aus (3,5 % Rendite minus 1,5 % Teuerung), fallen dank der langen Anlagezeit von bis zu 100 Jahren 5,2 Milliarden Franken an Kapitalerträgen an.

Wären also schon Ende 2012 6,3 Milliarden Franken in den Fonds vorhanden gewesen, müssten die Betreiber der Kernkraftwerke gar keine weiteren Beiträge mehr in die Fonds einzahlen. Die erwartete Realrendite von 2 Prozent würde bereits genügen, um den Zielwert bei Ausserbetriebnahme zu erreichen, so die Angaben von Swissnuclear.

Im Juni 2014  erste Revision

Im Juni 2014 hatte der Schweizer Bundesrat eine erste Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) von Atomkraftwerken beschlossen. Damit passte er die Berechnungsgrundlagen für die Jahresbeiträge an, welche die Betreiber in den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke einzahlen müssen.

Zudem führte der Bundesrat einen Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf die berechneten Stilllegungs- und Entsorgungskosten ein. Diese neuen Regeln sind seit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Als weitere revisionsbedürftige Themen identifizierte das UVEK verschiedene Fragen der Governance. Zwei diesbezügliche Änderungen wurden bereits in der ersten Revision der SEFV vorgenommen (Unabhängigkeit von Kommissionsmitgliedern und Zusammensetzung von Ausschüssen und Fachgruppen). Weitere Governance-relevante Punkte werden nun mit der zweiten Revision der SEFV angepasst, die der Bundesrat an seiner  Sitzung am 07.Oktober 15, beschlossen hat.