Die beiden Co-Chairs vorne am Tisch während der Abschlusspressekonferenz bei der UN-Klimakonferenz in Bonn  Ende August
Die beiden Co-Chairs vorne am Tisch während der Abschlusspressekonferenz bei der UN-Klimakonferenz in Bonn Ende August

Zur nächsten UN-Klimakonferenz im UN-Kongresszentrum in Bonn, vom 19. bis 23. Oktober haben Die beiden Co-Chairs der “Ad Hoc Working Group on the Durban Platform for Enhanced Action”, kurz ADP-Verhandlungsgruppe, der Algerier Ahmed Djoghlaf und der US-Amerikaner Daniel Reifsnyder einen von 76 Seiten auf 20 Seiten eingedampften Textentwurf erarbeitet.
Eigentlich sind es nur noch neun Seiten auf denen Reifsnyder und Djoghlaf den Klimadiplomaten letztendlich in Paris das anbieten was in Paris zum völkerrechtlich bindenden Vertrag werden soll, „Draft Agreement“ genannt. Im wichtigen, zentralen Artikel 3 soll ein Langfrist-Ziel für die Reduktion der Treibhausgase festgelegt werden. Hier wimmelt es noch von eckigen Klammern und fehlenden Jahreszahlen und Prozentangaben. Hier konkrete Vorschläge zu machen obliegt den Klimadiplomaten bei ihrer Arbeit in Bonn.

"Wir haben gute Arbeit geleistet":Der Algerier Ahmed Djoghlaf (links)und der US-Amerikaner Daniel Reifsnyder während der Abschlusspressekonferenz
“Wir haben gute Arbeit geleistet”:Der Algerier Ahmed Djoghlaf (links)und der US-Amerikaner Daniel Reifsnyder

Es folgen die Draft Decisions”
Ab Seite 10 folgen als “Draft Decision” bezeichnet Vorschläge die rechtlich nicht ganz so stark verbindlich sind wie die “Agreements”, die von den nationalen Parlamenten ratifiziert, also in einzelstaatliches Recht gefasst werden müssen.

Für den ersten Klimavertrag 2002 musste der Deutsche Bundestag ein “Gesetz zur Ratifizierung des Kyoto-Protokolls” durchpauken dem, weil Interessen des Bundesländer betroffen waren, der Bundesrat auch zustimmen musste.
Im “Decision”-Teil sind jene Reduktionsabsichten eingruppiert, die als Intended Nationally Determined Contributions (INDCs) bis zum 1. Oktober dem UN-Klimasekretariat zu melden waren. Diese INDCs bilden die eigentliche Grundlage für das neue Klimaabkommen. Diese Angaben waren aber ohnehin als “freiwillig” bezeichnet. Möglicherweise rechnen die beiden Co-Chairs nicht damit, dass sie völkerrechtsverbindlich gemacht werden könnten.

Erste Stellungnahmen
Es gibt bereits erste Stellungnahmen zu dem Papier. “Vor allem die Frage der Finanzierung ist im vorgelegten Entwurf unzureichend geklärt”, urteilt der Klimaexperte der Entwicklungsorganisation Oxfam, Jan Kowalzik.

Die Finanzparagrafen seien “Larifari”. Völlig unklar bleibt immer noch: Wer zahlt für vom steigenden Meeresspiegel verschluckte Inseln und Landstriche? Wie ist der Preis dafür zu berechnen? Die Industriestaaten wollten bislang partout unbedingt verhindern, dass das Thema zu einem eigenständigen Pfeiler eines Klimaabkommens wird.
Der von den Co-Chairs vorgelegte Entwurf ist nun den einzelnen Regierungen zur Prüfung zugestellt worden. Die haben bis zum 19. Oktober Zeit, eine Bewertung vorzunehmen. Dann startet in Bonn so ziemlich die letzte Verhandlungsrunde vor Paris Ende November, wenn die Weltklimakonferenz beginnt.