Hildegard Müller  Hauptgeschäftsführerin (BDEW) :
Hildegard Müller Hauptgeschäftsführerin (BDEW) :

Gestern hat die Monopolkom-mission ihr Sondergutachten zu leitungsgebundenen Energien veröffentlicht. Laut Hildegard Müller, Vorsitzende der Hauptgeschäfts-führung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), stehen im Fokus des Gutachtens die Weiterentwicklung des Energy-Only-Marktes 2.0 und die Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Markt.
In einer ersten Bewertung stellt Müller weiter fest, die Monopolkommission weise bei der vorgesehenen Kapazitätsreserve zur Absicherung des Energy-Only-Marktes 2.0 darauf hin, dass dies nur ein mittelfristiges Instrument zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit sein könne und mit effizienzsichernden Maßnahmen verbunden sein müsse. Müller: “Die Absicherung des Strommarktes 2.0 mit einer Kapazitätsreserve ist aus Sicht des BDEW in jedem Fall dringend geboten, um die Systemstabilität zu sichern. Bereits vor drei Jahren hatte der BDEW die Bildung einer sehr ähnlich wirkenden strategischen Reserve angeregt. Allerdings können die im Entwurf des Strommarktgesetzes vorgesehen Regelungen die Versorgungssicherheit nur mittelfristig gewährleisten, da sie keine Investitionen in dringend benötigte Kraftwerkskapazitäten anreizen können. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Monitoring halten wir daher für essentiell. In diesem Zusammenhang bekräftigen wir unsere Empfehlung, den Energy-Only-Markt mit einem dezentralen Leistungsmarkt abzusichern, sobald sich abzeichnet, dass die Kapazitätsreserve zu groß wird.”

Hoher Wettbewerb auf  dem Energiemarkt

Zudem bestätige die Monopolkommission in ihrem Sondergutachten die hohe Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Energiemarkt. „In der Tat ist dieser durch eine große Akteursvielfalt geprägt“, heißt in der Erklärung des BDEW dazu.

Im Vertriebssegment halte Deutschland im europäischen Vergleich eine Spitzenposition inne: Im Schnitt konkurrierten pro Netzgebiet 80 Stromanbieter und 30 bis 50 Gaslieferanten um die Gunst der Kunden.
Müller in ihrer Erklärung dazu: „Insgesamt stellen wir fest, dass in den vergangenen Jahren in puncto Wettbewerbsintensität große Fortschritte erzielt wurden und der deutsche Strom- und Gashandelsmarkt eine sehr hohe Liquidität aufweist. Die Energieunternehmen haben hierzu durch Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, aber auch durch freiwillige Maßnahmen, einen erheblichen Beitrag geleistet.”

Ausbau im Strom- und Gassektor

Um den Wettbewerb im Großhandel weiter zu stärken, empfiehlt die Monopolkommission, laut Verbandseinschätzung, den Ausbau der Engpassmanagementsysteme im Strom- und Gassektor sowie die Schaffung eines europäischen Energiebinnenmarktes.

Hildegard Müller: Der BDEW schließt sich der bewertung an ...
Hildegard Müller: Der BDEW schließt sich der bewertung an …

“Der BDEW schließt sich dieser Bewertung an und weist darauf hin, dass die von der europäischen Regulierungsbehörde ACER empfohlene faktische Auflösung der deutsch-österreichischen Preiszone ein gravierender Rückschritt wäre. Diese gilt als Leuchtturm für Wettbewerb im europäischen Stromhandel. Die hier ermittelten Großhandelspreise haben für den gesamten europäischen Raum Signalwirkung”, so Müller.

Alternativen zum Netzausbau intensiv prüfen

Die Monopolkommission schlägt in ihrem Sondergutachten vor, Alternativen zum Netzausbau intensiver zu prüfen. Hierzu gibt es zwar Ansätze wie beispielsweise das Ampelkonzept oder Spitzenkappungen.

“Der BDEW weist jedoch darauf hin, dass ein zügiger Netzausbau eine Grundvoraussetzung für die Systemintegration der Erneuerbaren Energien und den Erhalt der Systemstabilität insgesamt ist. Dem Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze muss daher weiterhin höchste Priorität eingeräumt werden”, betonte die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.