Alte elektronische geräte sollen nicht mehr auf dubiosen Wegen in Entwicklungsländern landen. Bild VKU
Alte elektronische Geräte sollen nicht mehr auf dubiosen Wegen in Entwicklungsländern landen. Bild VKU

Am vergangenen Sonnabend, 24. Oktober 15, ist das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich vereinfachen. Zudem, so das Bundesumweltministerium (BMUB) in einer Presseerklärung, stärke das Gesetz den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landeten.
Mit dem Gesetz sollen nun endlich die europarechtlichen Vorgaben der sogenannten WEEE- Richtlinie umgesetzt werden. Die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 4. Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE-Richtlinie) will die schädlichen Auswirkungen von Elektro-und Elektronik-Altgeräten vermeiden oder verringern und die Effizienz der Ressourcennutzung steigern. Die Richtlinie war bis Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: In Zukunft werden noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz sorgen wir dafür, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Wir schaffen damit die Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen. Auch kommen wir mit diesem Gesetz unserer Verantwortung nach, Gefahren, welche im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren.”

Der Handel nimmt direkt zurück
Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Gerätes zurückzunehmen.

Als “große Vertreiber” gelten dem neuen Gesetz zufolge Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmeter Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 Zentimeter) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugerätes zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel nun noch 9 Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben diese, laut Erklärung des BMUB, aber bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.

Keine illegalen Exporte mehr in Entwicklungsländer
Darüber soll mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz verhindert werden, dass es zu illegalen Exporten von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer kommt.

Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug zukünftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Künftig muss der Exporteur anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein, so das BMUB in seiner Presseerklärung zum Inkrafttreten des Gesetzes.
Mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz werden europäischen Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.

 Deutschland  sammelt mehr als  von EU vorgegeben

Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die nach Einschätzung des BMUB sehr effizient sind: Mit 7,6 Kilogramm pro Einwohner und Jahr seien 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt worden wie von der EU vorgegeben.

 Brüssel warnt massiv vor den Gefahren die im Internet lauern russischen Gasgiganten Gazprom nach Europa?
In Deutschland werden mehr Altgeräte gesammelt als von  Brüssel vorgegeben.

Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liege deutlich über den europäischen Vorgaben.
Gemeinsam mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz tritt jetzt auch die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden nach Vorstellung der Bundesregierung die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Organisation der bestehenden und zukünftigen Strukturen für die Entsorgung von Altgeräten durch die betroffenen Akteure finanziert wird.