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Atommeiler: Wer kommt für ihre Beerdigungskosten auf? Und wie hoch sind die?
Atommeiler: Wer kommt für ihre Beerdigungskosten auf? Und wie hoch sind die?

ute wird das Atom-Nachhaftungsgesetz im Wirtschaftsausschuss des Bundestages beraten. Mit dem Gesetzt sollen Energiekonzerne langfristig und umfassend für die von den Betreibergesellschaften zu tragenden Kosten für die Stilllegung und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung des von ihnen erzeugten radioaktiven Abfalls haften.

Selbst noch nicht bekannte Zahlungspflichten, die erst in Zukunft eingeführt werden, sollen erfasst werden. Die Bundesregierung warnt das Parlament davor, das Gesetz zur Haftung der Stromkonzerne bei den Kosten des Atomausstiegs zu verzögern. Das Gesetz müsse unbedingt spätestens zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Andernfalls würden sich für den Bund “erhebliche Risiken” ergeben, heißt es in einem Schreiben aus dem Haus von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) an den zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages.

Desolate Regelung der Kostenhaftung

Hubertus Zdebel, DIE LINKE im Deutschen Bundestag: Das Gesetz wäre überflüssig, wenn...
Hubertus Zdebel, DIE LINKE im Deutschen Bundestag: Das Gesetz wäre überflüssig, wenn…

Dieses Gesetz zur Konzernhaftung wäre überflüssig, hätten diese und frühere Regierungen rechtzeitig auf die immer wieder vorgetragene massive Kritik an der desolaten Regelung der Kostenhaftung für den Atommüll der Konzerne reagiert…

…und wäre der vielfach geforderte öffentlich-rechtliche Fonds für die Kosten der Atommülllagerung längst eingeführt worden“, schimpft der Bundestagsabgeordnete der LINKEN im Bundestag, Hubertus Zdebel. „Nun braucht es dieses Gesetz dringend, um die schweren Versäumnisse wenigstens halbwegs auffangen zu können.,“ kommentiert Zdebel die Eile mit der die Regierung das in den Bundestag eingebrachte Nachhaftungsgesetz vorantreiben will, „mit dem sicher gestellt werden soll, dass die Atomkonzerne sich nicht durch Bad-Bank-Gründungen vor der Kostenverantwortung für die Finanzierung der Atommüllberge drücken können.“
Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte demgegenüber auf Anfrage von Umwelt und Energie-Report das Nachhaftungsgesetz sei bereits am 14.10. im Kabinett beschlossen worden. Der Bundesrat habe seine Stellungnahme dazu am 06.11. abgegeben. „Am 11.11. hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates beschlossen“, so der Sprecher. Darin lehne die Bundesregierung die Vorschläge des Bundesrates ab, insbesondere die von dort empfohlene Erweiterung des Anwendungsbereichs auch auf Rückbau- und

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel : Warnt vor Verzögerungen
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel : Warnt vor Verzögerungen

Entsorgungsver-pflichtungen für weitere kerntechnische Anlagen. Denn Ziel der Bundesregierung sei es, eine gesetzliche Nachhaftung für den Bereich der Kernkraftwerke sicherzustellen.
„Nun“, so der Sprecher abschließend, „ geht die Gesetzgebung im normalen parlamentarischen Verfahren weiter. Der Bundestag hat dazu alle notwendigen Unterlagen vorliegen und wird eigenständig über den weiteren Beratungsverlauf entscheiden.“
Die Länderkammer hatte zuvor das Ziel des Gesetzentwurfes begrüßt, dass im Falle der Insolvenz eines Atomkraftwerksbetreibers der jeweilige Mutterkonzern haften soll. Das betrifft sowohl die Kosten von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke, als auch die Kosten der Entsorgung radioaktiver Abfälle. So soll verhindert werden, dass Konzerne ihr Haftungsvermögen verkleinern, indem sie Tochterfirmen gründen.

Der Bundesrat hat andere Vorstellungen
Der Bundesrat will in seiner Stellungnahme die Energiekonzerne darüber hinaus auch verpflichten, die entsprechenden Kosten darzulegen, und bittet in diesem Zusammenhang die Bundesregierung um eine ergänzende Beurteilung der Höhe der Rückstellungen.

Außerdem verlangt er, eine konkrete Pflicht zum direkten Rückbau der Kraftwerke im Atomgesetz zu verankern.
Weiter fordern die Länder die Verursacherhaftung auch für Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Kernbrennstoffen anzuwenden. Zudem sei zu prüfen, ob die Regelungen des Gesetzes nicht auf alle Inhaber von Genehmigungen nach dem Atomgesetz ausgedehnt werden sollten.
Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz nach Abschluss der Arbeit der Endlagerkommission und der Änderungen des Standortauswahlgesetzes an dieses angepasst werden sollte.