21.04.15 logo BDEWFür den Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) setzte sich  gestern dessen Hauptgeschäftsführer, Martin Weyand kritisch mit dem aktuellen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums  zur Anreizregulierungsverordnung auseinander.

“Der Entwurf“, so Weyand,  „… führt an einigen Punkten zu einem noch schärferen Kostensenkungsdruck.“   Dies sei mit Blick auf die notwendigen Investitionen in die Verteilnetze von bis zu 50 Milliarden Euro bis 2032 kontraproduktiv. “Es darf außerdem nicht passieren, dass bereits getätigte Investitionen der Verteilnetzbetreiber entwertet werden.“ Dieser Effekt würde sich einstellen“, so der Hauptgeschäftsführer, wenn wie im

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer :
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer :

Verordnungsentwurf vorgesehen der so genannte Sockelbetrag abgeschafft würde. Der Vertrauensschutz für bereits getätigte Investitionen werde mit den hierzu vorgesehenen Regelungen nicht gewährleistet.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hatte am 16. März Eckpunkte für einen “Modernen Regulierungsrahmen für moderne Verteilernetze” vorgelegt. Kernstück dieser Modernisierungsoffensive ist , nach Darstellung des BMWI anlässlich der Bekanntgabe der Eckpunkte, die Novelle der Anreizregulierungsverordnung.

Zu einem noch schärferen Kostensenkungsdruck

… führten, kommentierte Weyand gestern die Eckpunkte,  insbesondere die Verkürzung der Regulierungsperiode auf vier Jahre und der noch kürzere Zeitraum, in dem Netzbetreiber die vorgegebenen Effizienz-Ziele erreichen müssten.

Die Dauer der Regulierungsperiode sollte weiterhin fünf Jahre betragen. Realistische Vorgaben sollten das Erreichen von Effizienzzielen bis zum Ende der Regulierungsperiode vorsehen.

Strom, bild bmwi
Positiv: Bedingungen für Investitionen der Verteilnetzbetreiber verbessert, bild bmwi

„Positiv ist“, laut Weyand, „dass der Entwurf zumindest teilweise die Bedingungen für zukünftige Investitionen der Verteilnetzbetreiber verbessert. Dies ist angesichts des erheblichen Investitionsbedarfs im Verteilnetz ein Fortschritt. Hierfür hat sich der BDEW in den vergangenen Jahren intensiv eingesetzt. Verteilnetzbetreiber sollen künftig ihre Investitionskosten in dem Jahr refinanzieren dürfen, in dem sie in ihre Netze investiert haben. Dies begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird endlich der Zeitverzug beseitigt, der bislang dazu führt, dass die Netzbetreiber bis zu sieben Jahre darauf warten müssen, bis sie die von ihnen getätigten Investitionen durch entsprechende Einnahmen gegenfinanzieren dürfen.

Der BDEW werde sich in die anstehende Diskussion intensiv einbringen und sich weiterhin für angemessene Investitionsbedingungen und den Werterhalt bereits getätigter Investitionen der Verteilnetzbetreiber einsetzen, sicherte Weyand zu.