Paris war erst der Anfang- ein guter Anfang allerdings. Doch jetzt müssen die richtigen Schritte in die richige Richtung folgen ...
Paris war erst der Anfang- ein guter Anfang allerdings. Doch jetzt müssen die richtigen Schritte in die richige Richtung folgen …

Das Klimaschutz-abkommen, das im Dezember 2015 in Paris verabschiedet wurde,und das von  mehr als 130 Staaten am 22. April in New York anlässlich eines feierlichen Aktes der  UN unterzeichnet wird, sieht für die globale Erderwärmung eine Obergrenze von 2 Grad vor. Welche Folgen hat eine Erderwärmung um 1,5 Grad?

Und welche Treibhausgasemissionen wären dann noch möglich? Diese Fragen will der Weltklimarat bis 2018 in einem Sonderbericht klären. Das hat nun die Vollversammlung des Weltklimarats IPCC in Nairobi beschlossen.

Das  Pariser Klimaschutzabkommen  sieht für die globale Erderwärmung eine Obergrenze von 2 Grad vor. Darüber hinaus legt der Vertrag Anstrengungen fest, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken. Die Staaten der UN-Klimarahmenkonvention baten daher den IPCC, den wissenschaftlichen Sachstand für 1,5 Grad Erwärmung in einem Sonderbericht zusammenzufassen, das berichtete das Bundesministerium für Bild und Forschung (BMBF) am vergangenen Freitag.

Bundesforschungsministerin Johanna Wanka
Bundesforschungsministerin Johanna Wanka

Der Sonderbericht des IPCC

solle wissenschaftliche Informationen über die Folgen einer Erwärmung um 1,5 Grad und über die mit einer solchen Erwärmung konsistenten Treibhausgas-Emissionen liefern.

Das Ministerium fördert in diesem Zusammenhang Grundlagenforschung und Modellentwicklung sowie Infrastrukturen, um die dafür notwendigen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu gewinnen. Exemplarisch dafür sind, laut BMBF,  die Programme zu Wolken- und Niederschlagsprozessen im Klimasystem. Auch sollen Modellsysteme für mittelfristige regionale Klimaprognosen und extreme Wetterausprägungen in der Atmosphäre entwickelt werden.

Die Vollversammlung des IPCC hatte auch entschieden,…dass bis 2020 zwei weitere Sonderberichte zu den Themen Ozeane und Eisgebiete sowie Landsektor erstellt werden. Ein Sonderbericht zum Thema Städte soll nach 2022 vorgelegt werden.

Auf Grundlage eines Expertendialogs wird das IPCC-Plenum in den kommenden Monaten über die Struktur dieser Berichte entscheiden. Die Arbeit der Autoren beginnt 2017, auch deutsche Experten werden dazu beitragen.

Der IPCC bietet als Institution der Vereinten Nationen Grundlagen für wissenschaftsbasierte Entscheidungen der Politik, ohne jedoch konkrete Lösungswege vorzuschlagen oder politische Handlungsempfehlungen zu geben.

Professor Otto Pörtner
Ko-Vorsitzender Professor Hans-Otto Pörtner

Der nächste Hauptbericht des IPCC, der Sechste Sachstandsbericht, wird in den Jahren 2021/22 erscheinen. Von deutscher Seite ist Prof. Hans-Otto Pörtner als Ko-Vorsitzender der IPCC-Arbeitsgruppe zu Folgen, Anpassung und Verletzlichkeit maßgeblich beteiligt. Finanziert wird die Geschäftsstelle dieser IPCC Arbeitsgruppe II durch das BMBF.