Pressekonferenz zur Umweltministerkonferenz mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks
Pressekonferenz zur Umweltministerkonferenz mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks

Am Donnerstag, 07.April, findet im Roten Rathaus in Berlin eine Sonder-Umweltministerkonferenz statt, die das Motto “Automobile Abgasemission minimieren, Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Gesundheitsschutz ernst nehmen” trägt. 2016 hat der Stadtstaat Berlin nach 16 Jahren wieder den Vorsitz der Umweltministerkonferenz übernommen.

Der Staatssekretär im Bundesumweltministerium (BMUB), Jochen Flasbarth nimmt an der Konferenz teil und berichtet anschließend in der Bundes-Pressekonferenz.

Keine Gefahr mehr für Mensch und Umwelt

Gemäß dem 6. Umweltaktionsprogramm der EU, das

BMUB-Staatssekretär J. Flassbarth und Figueres
BMUB-Staatssekretär J. Flassbarth und Christiana Figueres, Chefin des UJN Klimasekretariats in Bonn

durch die sogenannte Thematischen Strategie zur Luftreinhaltung im Jahr 2005 durch die Definition von Zwischenzielen konkretisiert wurde, soll langfristig europaweit eine Luftqualität erreicht werden, von der keine inakzeptablen Auswirkungen bzw. Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen, heißt es in einer Pressemitteilung des BMUB zu der Veranstaltung. Insbesondere sollen die Belastung durch bodennahes Ozon, Versauerung, Eutrophierung (Überdüngung durch Stickstoffeinträge) und Feinstaub verringert werden. Als Zwischenschritt sollen, laut BMUB-Angaben,  bis zum Jahr 2020 die Emissionen im Vergleich zum Jahr 2000 europaweit wie folgt gemindert werden:

  • Schwefeldioxid um 82 Prozent,
  • Stickstoffoxide um 60 Prozent,
  • flüchtige organische Verbindungen um 51 Prozent,
  • Ammoniak um 27 Prozent und
  • Feinstaub (PM2,5) um 59 Prozent.

Vier Strategien

Die Luftreinhaltung der Bundesregierung basiere im Wesentlichen auf vier Strategien, heißt es in der BMUB-Verlautbarung :

  • Festlegung von Luftqualitätsstandards,
  • emissionsbegrenzende Anforderungen nach dem Stand der Technik beziehungsweise bestverfügbarer Technik sowie
  • Produktregelungen
  • Festlegung von Emissionshöchstmengen.

Dabei werden die Grenzwerte zunehmend durch europäische Luftreinhalte- Richtlinien vorgegeben und in deutsches Recht umgesetzt. Wichtige europäische Richtlinien seien beispielsweise die Richtlinie 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa, die zukünftige Richtlinie über Industrieemissionen sowie die  Richtlinie über Emissionshöchstmengen.

Umsetzung der Industrieemissionsrichtlinie

Ein wesentlicher Teil der für das Erreichen der weiter oben genannten Ziele notwendigen Emissionsminderungen soll nach BMUB-Angaben durch die Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen erreicht werden.

Grenzüberschreitende Luftreinhaltepolitik

Ein wesentlicher Anteil der Schadstoffbelastung wird durch weiträumige Transporte mit der Luft aus Nachbarländern verursacht. Deshalb ist die Gestaltung der grenzüberschreitenden Luftreinhaltepolitik von strategischer Bedeutung für die Luftqualität in Deutschland, so heißt es in den Erklärungen des BMUB.  Die Bundesregierung trage sowohl auf europäischer Ebene wie auch weltweit maßgeblich zu einem konstruktiven Dialog über Luftreinhaltemaßnahmen bei. Ein Beispiel dafür sei die aktive Mitarbeit in der Genfer Luftreinhaltekonvention.