Mit der Einigung der Koalitionsfraktionen auf einen

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks:

Gesetzentwurf zum Fracking werde eine lange Kontroverse zu einem wichtigen Gesetzesvorhaben zu einem guten Abschluss geführt, erklärte Bundesumwelt-ministerin Barbara Hendricks nach der Einigung.

„Der Gesetzentwurf beinhaltet ein unbefristetes Verbot des sogenannten unkonventionellen Frackings. Kommerzielle unkonventionelle Fracking-Vorhaben sind in Deutschland damit bis auf weiteres nicht zulässig“, erklärte die Ministerin weiter und freute sich,  „dass die jetzt gefundene Lösung die Belange des Umwelt- und Gesundheitsschutzes über die bereits vor längerer Zeit in der Koalition vereinbarten Verbesserungen hinaus nochmals deutlich akzentuiert.“

25.03.16 Pfeil für TextUm bestehende Kenntnislücken

beim unkonventionellen Fracking zu schließen, sollen laut Bundesumweltministerium (BMUB) nur insgesamt vier Erprobungsmaßnahmen im Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder Kohleflözgestein zulässig sein.

„Diese Zahl ist aus meiner Sicht sehr überschaubar und stellt sicher, dass wir auch bei den Erprobungsmaßnahmen behutsam und mit Augenmaß vorgehen“, kommentierte die Ministerin den Beschluss. Die Erprobungsmaßnahmen sollen laut BMUB  dem Zweck dienen, die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, insbesondere den Untergrund und den Wasserhaushalt, wissenschaftlich zu erforschen.

25.03.16 Pfeil für TextFür wichtig erachtet die Ministerin auch, …

dass Erlaubnisse für Erprobungsmaßnahmen nicht allein von der zuständigen Wasserbehörde vor Ort erteilt werden können, sondern der Zustimmung der jeweiligen Landesregierung bedürfen.

Hierdurch werde sichergestellt, dass in den Bundesländern, in denen Vorbehalte gegen das Fracking bestünden, es die Möglichkeit gebe, auf politischer Ebene die Erteilung von Erlaubnissen für unkonventionelle Fracking-Vorhaben zu verhindern.

25.03.16 Pfeil für TextDie Befugnisse der unabhängigen Expertenkommission, …

die der Regierungsentwurf vom April 2015 vorsah, werden auf die wissenschaftliche Begleitung der Erprobungsvorhaben und auf die entsprechende Berichterstattung gegenüber dem Deutschen Bundestag eingeschränkt.

Weitergehende Kompetenzen dieses Gremiums wird es nicht geben, heißt es in der BMUB-Verlautbarung dazu. Insbesondere werde die Expertenkommission kein Votum hinsichtlich der Bedenklichkeit bzw. Unbedenklichkeit kommerzieller unkonventioneller Fracking-Vorhaben im Anschluss an Erprobungsbohrungen abgeben.

Beim konventionellen Fracking sind, laut BMUB,  eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden.

„Ich möchte in diesem Zusammenhang etwa die Einbeziehung von Mineralwasservorkommen, von Heilquellen oder von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung nennen, ” betonte Hendricks