Das Bundeskartellamt hat gestern, Donnerstag 30. Juni, einen Bericht über die Wasserversorgung in Deutschland und die Aufsicht über die Entgelte der Wasserversorger in Deutschland vorgelegt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), betonte in einer  dazu

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer :
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer : Unterschiedliche Strukturen füren zu verschiedenen Wasserpreisen …

veröffentlichten Erklärung er stimme mit dem Kartellamt überein, dass reine Wasserpreisvergleiche für die Verbraucher nicht aussagekräftig seien.

„Die Wasserpreise in Deutschland sind unterschiedlich hoch“, kommentierte Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer des BDEW , „da es die Wasserversorger mit regional sehr verschiedenen Strukturen zu tun haben, die nicht oder nur teilweise beeinflussbar sind.“ Auf diesen Zusammenhang werde aber auch vom Bundeskartellamt explizit hingewiesen. Dabei gehe es um eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Bedingungen bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung an die Kunden über ihre Leitungsnetze. Hinzu kämen unterschiedliche regionale Umweltauflagen, die die Versorger erfüllten. „Folge dieser sehr verschiedenen Strukturen vor Ort sind unterschiedliche Kosten, die wiederum zu deutlichen und gerechtfertigten Preisunterschieden führen können“, betont Weyand.

Auch auf  internationale Aspekte

würde in dem Bericht verwiesen, erklärt der BDEW. Hier habe die VEWA – Studie des BDEW, die das Bundeskartellamt aufgreift, zu einer Objektivierung der internationalen Preisvergleiche geführt.

Der derzeit gültige Ordnungsrahmen gewährleiste eine umfassende Preis- und Gebührenaufsicht durch Kartell- und Kommunalaufsichtsbehörden. Wassergebühren könnten durch die Verwaltungsgerichte überprüft werden.

25.03.16 Pfeil für TextDen Besonderheiten der Wasserwirtschaft …

muss bei der Überprüfung von Wasserpreisen und -gebühren weiterhin angemessen Rechnung getragen werden“, fordert Weyand in der BDEW- Erklärung.  

„Neben rein ökonomischen Gesichtspunkten muss es auch weiterhin möglich sein, wichtige Belange des Umwelt- und Ressourcenschutzes bei der Beurteilung von Preisen und Gebühren zu berücksichtigen.“

In den Handlungsempfehlungen

betone der Bericht zu Recht die Bedeutung von Benchmarking. Hierfür setze sich der BDEW nachdrücklich ein. Zu begrüßen sei aus Sicht des BDEW auch die Diskussion zu höheren Grundpreisen, die das Bundeskartellamt mit seinem Bericht erneut anstoße.