Heute gelangt von dem Atomunternehmen  Urenco in Gronau angereichertes Uran in französische und belgische Pannenreaktoren, wie Tihange 2,  zum Einsatz. Die Bundesregierung gebietet dem bishertrotz des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs – keinen

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Sein Haus teilte uns mit der Markttest für die Urananreicherunsanlage sei abgeschlossen ...
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel: Sein Haus teilte uns mit der Markttest für die Urananreicherunsanlage sei abgeschlossen …

Einhalt. Umwelt und Energie-Report wollte von der Bundesregierung wissen wer  innerhalb der Regierung wofür zuständig ist. Heute Dienstag, 26. Juli, erhielten wir vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) dazu die Antwort und erfuhren auch, dass der Markttest zum Verkauf der Urananreicherungsanlage abgeschlossen ist.

Aber vorab zu den Geschehnissen, die dieses Thema und damit zentrale Fragen wieder hochspielen:

Atomkraftgegner…

… blockierten Mitte Juli die Zufahrt zur Urananreicherungsanlage Urenco in Gronau. Sie protestierten dagegen, dass die Anlage trotz des in Deutschland beschlossenen Atomausstiegs, laut einer Aussage von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, weiterbetrieben werden soll. NRW-Umweltminister Johannes Remmel wies die Ministerin in einem Umwelt- und Energie-Report vorliegenden  Brief ( wir berichteten: NRW Grünen-Minister Remmel: „Bundesumweltministerin ignoriert Atomausstiegsbeschlüsse“, s. unten )unter anderem darauf hin, dass sie damit nicht nur  dem vielfach vorgebrachten Wunsch der Menschen widerspreche, sondern auch  die politische Beschlusslage auf Landes- wie auf Bundesebene ignoriere.

25.03.16 Pfeil für TextNun zu den Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung:

„Bei der Frage nach einer möglichen Lieferung von Brennelementen an das KKW Tihange zurückgehend auf

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Auf Bundesebene  ist nicht daran gedacht die Anlage stillzulegen ...
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: Auf Bundesebene ist nicht daran gedacht die Anlage stillzulegen …

die Urananreicherungs-anlage URENCO in Gronau“, teilte uns das Bundeswirtschafts-ministerium (BMWI) mit, müssten wir uns  an das Bundesumwelt-ministerium (wegen Genehmigungserfordernissen nach Atomgesetz) bzw. die betroffenen Landesbehörden wenden.

Zur Kontrolle von URENCO

… durch die Bundesregierung teilte uns das BMWI mit:

„Im Rahmen des völkerrechtlichen Vertrags von Almelo kontrolliert die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, zusammen mit den Partnern Großbritannien und Niederlande den -nichtverbreitungspolitischen- Rahmen bei URENCO. Über das operative Geschäft hat die Bundesregierung keine Kenntnis und auch keine Möglichkeit der Einflussnahme. Auch hält Deutschland, im Unterschied zu UK und Niederlande, keine eigenen Anteile an URENCO.

25.03.16 Pfeil für TextMarkttest abgeschlossen

Die Bundesregierung, vertreten durch das Bundeswirtschaftsministerium, ist im Gemeinsamen Ausschuss, durch den die Regierungen von Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden auf der Grundlage des Vertrages von Almelo die Kontrolle über URENCO ausüben, sowie im Rahmen regelmäßiger Gespräche zum Thema möglicher Anteilsveräußerungen bei URENCO mit Vertretern der beiden anderen Regierungen sowie mit den deutschen Anteilseignern E.ON und RWE darüber informiert worden, dass im vergangenen Jahr ein Markttest durchgeführt und abgeschlossen wurde.

Mit dem Markttest wollten die Anteilseigner prüfen, wie groß das Interesse potentieller Erwerber an einem etwaigen Verkauf von URENCO- Anteilen wäre. Akutelle Verkaufsgespräche finden derzeit  nicht statt. Die Bundesregierung beteiligt sich daher nicht an Spekulationen über potentielle Kaufinteressenten bei URENCO.

Nähere Informationen zum Markttest finden Sie auch in der Beantwortung der Bundesregierung vom 22.12.2014 auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay u. a. der Fraktion DIE LINKE (BT-Drucksache: 18/3249). Die Antwort ist abrufbar unter: http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/036/1803649.pdf  ).

 Die Bundesregierung hat wiederholt bekräftigt,

dass sie möglichen Änderungen der Anteilsstruktur von Urenco nur dann zustimmen wird, wenn vorher durch einen entsprechenden Rechtsrahmen für die künftige Struktur von Urenco klargestellt ist, dass auch weiterhin nukleare Nichtverbreitung, Sicherung der Technologie und wirtschaftliche Solidität bei Urenco sichergestellt sind.

Entscheidender Maßstab für die Bundesregierung ist der von der Bundesrepublik Deutschland, dem Königreich der Niederlande und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland unterzeichnete völkerrechtliche Vertrag von Almelo vom 4. März 1970. Durch einen entsprechenden Rechtsrahmen muss für die künftige Struktur von URENCO klargestellt sein, dass die Durchsetzbarkeit des völkerrechtlichen Vertrages von Almelo durch die drei Regierungen auch in Zukunft bei möglicherweise anderen Anteilseignern gewährleistet ist.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht: NRW Grünen-Minister Remmel: „Bundesumweltministerin ignoriert Atomausstiegsbeschlüsse