EU: Weitreichende Weichenstellungen beim Trinkwasserschutz …
In der europäischen Trinkwasserpolitik stehen in diesem Jahr weitreichende Entscheidungen für die Wasserwirtschaft an: Die Europäische Kommission arbeitet mit Hochdruck an der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie, dem Rechtsrahmen für unser Lebensmittel Nr. 1, stellte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gab der Verband gestern, Donnerstag 04. Mai , bekannt. Lange erwartet, soll demnach nun auch die EU-Arzneimittelstrategie für den Schutz der Gewässer vorgelegt werden. Zudem ergeben sich, laut BDEW, im Rahmen der Fortschreibung der gemeinsamen EU-Agrarpolitik Chancen, lange überfällige Weichenstellungen zum Schutz der Trinkwasserressourcen vorzunehmen.
“Dies ist angesichts der Nitratbelastungen von Trinkwasserressourcen und des problematischen Umgangs mit Pestiziden dringend erforderlich“, forderte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer. „Die unverzichtbaren
Anforderungen an einen wirksamen und nachhaltigen Schutz der Gewässer müssen in allen diesen Politikbereichen berücksichtigt werden”, forderten BDEW und DVGW im Rahmen eines gemeinsamen Diskurses am 3. Mai in Brüssel mit Vertretern der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und Unternehmen der deutschen Wasserwirtschaft“, so Weyand.
Im Zuge der Evaluierung der Trinkwasserrichtlinie wurde, laut BDEW, eine Folgenabschätzung verschiedener Optionen vorgenommen, die die deutsche Wasserwirtschaft zum Teil kritisch sieht.
“Das Verursacher- und das Vorsorgeprinzip, die Minimierungsgebote und das Grenzwertsystem sollten bei der Revision der Trinkwasserrichtlinie aufrechterhalten werden“, forderte Weyand weiter.
Es könne nicht sein, dass die Wasserwirtschaft zum Reparaturbetrieb für Verschmutzungen werde, die sie nicht zu verantworten habe. „Die Verursacher von Verunreinigungen müssen ihren Beitrag leisten, um unsere Gewässer wirksam zu schützen. End-of-pipe-Lösungen wären die schlechteste und ineffizienteste Option. Nach dem Subsidiaritätsprinzip sollten zudem die Investitionsziele für die Wasserversorgungsstrukturen wie bisher von den Mitgliedstaaten festgelegt werden”, forderte Weyand weiter.
“Der nachhaltige Schutz der Gewässer und insbesondere der Trinkwasserressourcen muss sich wie ein “roter Faden” durch die gemeinsame Agrarpolitik, die Wasserrahmenrichtlinie, das Chemikalienrecht sowie die
Trinkwasserrichtlinie ziehen. So darf es nur Subventionszahlungen an die Landwirtschaft geben, wenn sich die gewässerschonende Praxis im Gewässermonitoring messbar nachweisen lässt”,
forderte Prof. Gerald Linke, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Vereins- des Gas- und Wasserfaches, DVGW.
Schreibe einen Kommentar