Die Bundesnetzagentur hat die Realisierungsrate von  Photovoltaik-Freiflächen ausgewertet, die im ersten

Solarkraftwerk
Solarkraftwerk

Ausschreibungs-verfahren 2015 einen Zuschlag erhalten hatten. Am 8. Mai 2017 lief die hierfür vorgesehene Frist für die Einreichung des Realisierungs-nachweises ab. Das Ergebnis ist – nach Darstellung der Agentur -sehr positiv: 24 der 25 bezuschlagten Freiflächen-Projekten wurden demnach fristgerecht in Betrieb genommen.

„Das Ergebnis ist hervorragend“, jubelt Staatssekretär Rainer Baake vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWI)  96 Prozent aller Projekte, die im ersten Ausschreibungsverfahren 2015 eine Zuschlag erhalten haben, seien in Betrieb, so  Baake und zeigt fast ein wenig überrascht : „ Die Fördersätze wurden wettbewerblich ermittelt und jetzt steht fest, dass die Akteure ihre Projekte zu diesen Konditionen auch realisieren.“

Staatssekretär Rainer Baake:
Freut sich: Staatssekretär Rainer Baake

Auf Vorschlag des BMWI wurde mit dem Erneuerbaren Energien-Gesetz (EEG 2014 und 2017) die Förderung von politisch festgesetzten Preisen auf Wettbewerb umgestellt. Im Jahre 2015 erfolgte im Rahmen eines Piloten die erste Ausschreibungsrunde bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Von den 170 eingegangenen Geboten erhielten 25 Projekte mit einer Leistung von insgesamt 157 Megawatt einen Zuschlag. Der durchschnittliche Zuschlagspreis lag bei dieser Ausschreibungsrunde bei 9,17 ct/kWh.

Am 8. Mai 2017 lief, wie berichtet,  die Frist für die nachgewiesene Realisierung ab. Die realisierten Photovoltaik-Freiflächenprojekte waren zum größten Teil Konversionsflächen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Lediglich ein Projekt konnte, laut BMWI-Mitteilung,  nicht realisiert werden. Für dieses fällt nunmehr eine Strafzahlung an, die dem EEG-Konto gutgeschrieben wird.

25.03.16 Pfeil für TextIm Jahr 2015 fanden insgesamt drei Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen statt. Für alle drei Ausschreibungsrunden mit einem Volumen von insgesamt 500 Megawatt gab es einen starken Wettbewerb. Die Gebotsmenge wurde jeweils deutlich überzeichnet. Das Preisniveau ist von Runde zu Runde gesunken: von 9,17 ct/kWh in der ersten Runde bis zu aktuelle 6,58 ct/kWh in der letzten Runde vom Februar 2017. Dies ist ein Indiz für die Effizienz des Ausschreibungsverfahrens. In der zweiten und dritten Runde haben auch kleinere Akteure Zuschläge erhalten, teilte das BMWI mit.