Weniger Abfall in die Verbrennung
Mehr Recycling und weniger Abfall in die Müllverbrennungsanlage. Das ist das Ziel des neuen Verpackungsgesetzes, welches der Bundesrat heute,
Freitag 12. Mai, gebilligt hat. Der Bundestag hatte den Gesetzesbeschluss bereits am 31. März 2017 verabschiedet.
Danach gelten für die dualen Systeme von Industrie und Handel künftig höhere Recyclingquoten. Die Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent, die für Metalle, Papier und Glas auf 90 Prozent.
Außerdem gilt künftig eine Mehrwegquote in Höhe von 70 Prozent bei Getränkeverpackungen. Vorgesehen ist zudem, dass sich die ökologische Gestaltung der Verpackung künftig mehr auszahlt: Dafür sollen sich, so das Ziel neuen Gesetzes, die Lizenzkosten im dualen System an umweltfreundlichen Aspekten orientieren.
Eine für den Verbraucher wichtige Änderung betrifft die Ausweisung von Mehrwegflaschen beim Einkauf: So müssen Geschäfte die Regale auszeichnen, in denen Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird die Pfandpflicht auf Fruchtsaftschorlen und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil ausgeweitet.
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