Der Atomvertrag gilt – Milliarden für atomare Gräber…
Der Vertrag zur Finanzierung der Kosten des
Atomausstiegs wurde gestern, Montag, 26. Juni von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Brigitte Zypries und den Vorstände der Atomunternehmen unterzeichnet.
Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird die im Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeit in der atomaren Entsorgung festgelegte Aufteilung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung nun rechtskräftig. Demnach sind und bleiben die Betreiber der Atomkraftwerke für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Bereiche Stilllegung, Rückbau und fachgerechte Verpackung der radioaktiven Abfälle verantwortlich, bestätigt das BMWI in einer dazu herausgegebenen Veröffentlichung.
Für die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung wird hingegen künftig der Bund in der Verantwortung stehen. Damit es zu einem solchen teilweisen Haftungsübergang kommt müssen die Konzerne die finanziellen Mittel, 24 Milliarden Euro, für die Zwischen- und Endlagerung in einen Fonds zur Finanzierung der atomaren Entsorgung übertragen. Datum ist der 01. Juli diesen Jahres.
Der gestern unterzeichnete Vertrag schafft sowohl für den Bund als auch für die Unternehmen -aus Sicht des Bundes – sehr langfristige Rechtssicherheit und schließt den Prozess ab, der mit der Einsetzung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Atomausstiegs in dieser Legislaturperiode eingeleitet wurde. Mit
Inkrafttreten des Vertrages sollen außerdem zahlreiche im Zusammenhang mit der Entsorgung radioaktiver Abfälle und dem Atomausstieg stehende Rechtsstreite zwischen den Energieversorgern und dem Staat beendet werden.
Nachdem die EU- Kommission am 16. Juni 2017 die staatlichen Beihilfen zur atomaren Entsorgung genehmigt hatte, war das Gesetz am selben Tag in Kraft getreten.
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