Braunkohleländer in Not – Hilfe Berlins gegen die EU erwünscht
Die deutschen Braunkohleländer Brandenburg, Sachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben in einem gemeinsamen Brief an Bundeswirtschaftsministerin
Brigitte Zypries die Ministerin aufgefordert, gegen neue EU-Umweltauflagen für ihre Kohlekraftwerke zu klagen. Der Brief liegt Umwelt- und Energie-Report vor. „Hintergrund des Schreibens von Herrn MP Tillich namens der vier Ministerpräsidenten vom 17. August ist“, laut Brandenburgs Regierungssprecher Florian Engels von gestern, Sonntag 20. August, die Entscheidung der EU-Kommission zu neuen Grenzwerten für Quecksilber und Stickoxide (NOx).“ Die Entscheidung basiere auf dem Abstimmungsergebnis in einem EU-Fachausschuss.
In dem Schreiben an Zypries heißt es wörtlich: „Die Bundesrepublik Deutschland sollte nicht sehenden Auges europarechtswidrige Vorgaben akzeptieren, die das Vertrauen der Bevölkerung und der
Wirtschaft in die Rechtsstaatlichkeit europäischer Rechtssetzung beschädigen. Wegen der erheblichen wirtschaftspolitischen Bedeutung erlauben wir uns, einen Abdruck dieses Schreibens auch an den Hauptgeschäftsführer der DEBRIV, Herrn Dr. Diercks( Bundesverband der Braunkohle, d. Redakt.), und den Vorsitzenden der lG BCE, Herrn Vassiliadis, Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie zu übersenden.“
Tillichs-Sprecher Engels bestätigte denn auch am Sonntag in seiner Erklärung: „Diese Grenzwerte entsprechen nicht dem Stand der Technik und wären absehbar nicht erreichbar. Grenzwerte können jedoch nur festgelegt werden, wenn sie nach dem besten Stand der Technik erreichbar wären.“
EU-weit wären davon insbesondere mit Kohle befeuerte Großkraftwerke betroffen – in Brandenburg Teile des Kraftwerks Jänschwalde. Dieses Kraftwerk sei jedoch zur Absicherung der Grundlast bei der Stromversorgung derzeit noch unerlässlich, stellte Engels in seiner
Erklärung weiter fest und:
„Deshalb hat die Bundesregierung im EU-Ausschuss vernünftigerweise gegen die neuen Grenzwerte gestimmt“, so Tillichs-Sprecher.
Die Abstimmung erfolgte, laut Engels Erklärung, in dem Ausschuss im Frühjahr „allerdings ohne gründliche Abwägung und als Tischvorlage in einem der Komplexität und Bedeutung der Angelegenheit nicht angemessenen Hau-Ruck Verfahren.“ Letztlich habe die Vorlage mit den neuen Grenzwerten aber eine Mehrheit bekommen.
Dieses Abstimmungsergebnis sei im Vorfeld nicht zu erwarten gewesen. Engels weist in seiner Erklärung auf die Mitgliedsstaaten der EU, die bei der Energieversorgung primär auf Atomkraft setzen. Sie seien von den neuen Grenzwerten weniger oder gar nicht betroffen.
„Nach Auffassung der vier Bundesländer ist die Entscheidung im Ausschuss nicht regelkonform zustande gekommen. Aus diesen Gründen bitten die vier Länder die Bundesregierung eine Nichtigkeitsklage zu erheben“, erklärt Engels abschließend.
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