“Wenn es um das Grundwasser geht, darf sich die Politik nicht auf faule Kompromisse einlassen. Die massive Überdüngung unserer Äcker muss endlich gestopptrp_30.08.14-Bild-Trinkwasser-300x200.jpg werden. Hierfür brauchen wir ein Düngerecht, das seinen Namen auch wirklich verdient”, fordert Martin Weyand, BDEW-Haupt-geschäftsführer Wasser/Abwasser, mit Blick auf die für heute angesetzte Verabschiedung der Stoffstrombilanz-Verordnung im Bundesrat.

Der BDEW appelliert an die Vertreter des Bundesrats auf eine Nachbesserung der aktuellen Fassung der Stoffstrombilanz-Verordnung zu drängen. In einer Mittelung zum Thema stellt der Verband fest: Wer dem aktuellen Entwurf mit all seinen Schlupflöchern und großzügigen Ausnahmen für die industrielle Landwirtschaft zustimme, nehme in Kauf, dass künftig noch mehr Dünger auf die Felder gekippt werde, als es jetzt schon der Fall ist.

 „Das wäre eine umweltpolitische Bankrotterklärung und eine Gefahr für unser Grundwasser”, konstatierte BDEW-Weyand.

„Die aktuell vorgesehenen Regelungen sind lückenhaft und

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer :  ...an der Klage gegen Deutschland festzuhalten  ...
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer : …an der Klage gegen Deutschland festzuhalten …

konterkarieren den Umwelt- und Gewässerschutz“, heißt es in einer Verlautbarung des BDEW zum Thema.  So sollen demnach  zunächst nur Großbetriebe verpflichtet werden, ihre Stoffstrombilanz offenzulegen. Bei 90 Prozent der Betriebe ließe sich damit nicht kontrollieren, wie viel Stickstoff tatsächlich in den Hof rein- und wie viel raus gehe. Darüber hinaus gehen Gutachter, laut BDEW-Erklärung,  von einem zulässigen Bilanzwert von 150 kg Stickstoff je Hektar und Jahr aus. Um einen Rückgang der Nitratwerte zu erreichen, dürften es aber , laut Gutachter-Urteil, nicht mehr als 60 kg sein.

25.03.16 Pfeil für Text„Deshalb muss die Anlage vier in der Regierungsvorlage entsprechend dem Votum der Bundesratsausschüsse gestrichen werden – sie würde umfangreiche Abweichungsmöglichkeiten zulassen“, fordert BDEW- Mann Weyand und stellt weiter fest:   
Auch die EU-Nitratrichtlinie würde mit diesen laschen Vorgaben und zahlreichen Ausnahmeregelungen nicht ausreichend umgesetzt werden.