Der Marktanteil der größten vier Energieversorger ist gegenüber dem Jahr 2014 abermals gesunken, stellte am Freitag 06. Oktober die Monopolkommission in ihrem am selben Tag

Ein Titel  unseres Verlages aus . Die Monopolkommission sieht keine Marktkonzentrationen …; U&E- Cover Printausgabe 5.Sept. 1986

veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ fest. Er lag im Jahr 2016 bei 54 Prozent (2014: 62 Prozent). Weitere Marktmachtindizes, welche die Monopolkommission regelmäßig berechnet, wie zum Beispiel Konzentrationen im Stromgroßhandel  deuten aktuell ebenfalls nicht auf Marktmachtprobleme hin, so die Kommission.

Die Energiewende stellt das gesamte Energiesystem in Deutschland vor große Herausforderungen, für die gezielte Lösungsansätze gefunden werden müssen, stellt die Kommission fest.  In ihrem am Freitag, 06. Oktober,  veröffentlichten Sondergutachten mit dem Titel „Energie 2017: Gezielt vorgehen, Stückwerk vermeiden“ macht die Kommission auch Vorschläge, wo die neue Bundesregierung ansetzen sollte.

Hierzu der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach: „Aktuell sehen wir wenig Konzentrationsprobleme auf dem Energiemarkt. Eine große Herausforderung stellt dagegen die Anpassung des Ordnungsrahmens im Zuge der Energiewende dar. Ein konsistenter Ordnungsrahmen könnte die Kosten der Energiewende begrenzen.“

Ein Schwerpunkt des Sondergutachtens liegt auf der Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Das Primärziel der Senkung von Treibhausgasemissionen sollte mit Hilfe einer Stärkung des europäischen Emissionshandelssystems (EU-ETS) erreicht werden, empfiehlt die Kommission.  Dazu sollte der Verkehrssektor, mit einbezogen werden.  

Titelbild unseres Magazins: Auto global Vision im Juni 1999. Da wurde noch das gasangetriebene Auto favorisiert …

Ein funktionsfähiger, sektorübergreifender EU-ETS (* s. unten)  ermöglicht aus Sicht der Kommission, ein Auslaufen der Förderung erneuerbarer Energien und unterstützt die Sektorkopplung, d. h. die Nutzung erneuerbarer Energien in den entsprechenden Sektoren. Die Förderung von EE- Anlagen, z. B. Windparks und Solarmodule, sowie der energiewendebedingte Ausbau von Stromnetzen bringt Kosten mit sich, welche die Stromverbraucher in Deutschland zunehmend belasten.

Die Monopolkommission schlägt Maßnahmen vor, die diese Belastungen begrenzen können. So empfiehlt sie technologieneutrale Ausschreibungen für die Förderung von EE- Anlagen vor die  einen kostengünstigen Ausbau ermöglichen.

Zudem würde die Einführung eines regional differenzierten Netzentgelts für die Erzeugung von Strom aus neuen EE-Anlagen („EE- Regionalkomponente“) Anreize für die Betreiber von EE-Anlagen setzen, etwaige Netzausbaukosten bei ihrer Standortwahl zu berücksichtigen. Dies würde den Netzausbaubedarf und die von den Stromverbrauchern zu zahlenden Netzentgelte begrenzen.

Die Kommunen sollten, nach Vorstellung der Kommission,  die Konzession für den Betrieb der Strom- und Gasverteilernetze in ihrem Gebiet regelmäßig ausschreiben. Die Kommission hat auch Mängel im Ausschreibungsverfahren festgestellt, die dazu führen, dass häufig nicht der kosteneffizienteste Bewerber den Zuschlag erhält. Die Kommunen sollten deshalb den Wettbewerb auch über einen Abschlag auf das zu erwartende Netznutzungsentgelt („Netzdividende“) steuern, der bewirkt, dass der Bewerber die Konzession erhält, der das Netz am effizientesten betreiben kann. Die Verbraucher könnten auf diese Weise von einem geringeren Netzentgelt profitieren.

* Der EU-Emissionshandel (European Union Emissions Trading System, EU ETS) ist ein Instrument der EU-Klimapolitik das zum Ziel hat  Treibhausgasemissionen wie CO2 bei möglichst geringen volkswirtschaftlichen Kosten zu senken, indem die Höhe der Emissionsverminderung erzwungen wird. Dabei wird es aber  dem Markt überlassen, auf welche Weise er diese Verminderung erzielt. Das EU ETS ist gilt  grenzüberschreitend.  Weltweit ist er der größte und bisher einzige Emissionshandel.