In dem Brüsseler Energie Ausschuss des Europarates und im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) des Europäischen Parlaments werden zur Zeit die

EU-Kommission: Unheimliche Eile …Sie will bei Nord-Stream 2 kräftig mitverhandeln

Vorschläge der EU Kommission zur Anwendung des 3. Energiepakets (Änderung der Gasrichtlinie) auf die russische Gaspipeline Nord Stream 2 bzw. für ein Verhandlungs-mandat mit Russland heftig diskutiert. Welche Stellung Deutschland dabei einnimmt wurde bisher nicht verlautbart. Es ist aber davon auszugehen, dass Berlin den angestrebten Änderungen der EU-Kommission nicht zustimmen wird. Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft BDEW hat zum Brüsseler Vorgehen äußerst kritisch Stellung bezogen. ( Wir berichten, s. unten: Europas Gasversorgung nicht mehr gesichert?)

Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatten die Rechtsdienste der EU-Kommission und des EU-Rates Vorschläge der EU Kommission zur Anwendung des 3. Energiepakets auf Nord Stream 2 bzw. für ein Verhandlungsmandat mit Russland in Gutachten als rechtlich unkorrekt bewertet. Der nächste Vorschlag der Kommission war im November 2017 eine Veränderung der Gasrichtlinie im Eilverfahren, wodurch der Wirkungsbereich der EU-Regulierung faktisch über die EU-Grenzen hinaus verlegt werden soll.

Im November hatten internationale Rechts- und Energieexperten dazu erneut erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität dieses Amendments geäußert.

Der Vorschlag der Kommission und insbesondere das übereilte Verfahren haben in Brüssel vielfältige Fragen ausgelöst. Am Donnerstag, 11. Januar 2018, stand der Gesetzentwurf erneut auf der Tagesordnung der Ratsarbeitsgruppe Energie. Am selben Tag diskutierte auch der ITRE-Ausschuss des Europäischen Parlaments den Berichtsentwurf von Berichterstatter Buzek.
Kritisch Stellung bezogen zum gesamten EU-Vorgehen haben unter anderem haben BusinessEurope, die Dachorganisation von Wirtschaftsverbänden aus 34 europäischen Ländern, und die Internationale Organisation der Öl- und Gasproduzenten. Sie haben in Briefen an die Kommission geschrieben ihre Besorgnis über das Verfahren zum Ausdruck gebracht. Der französische Senat ist zu dem Schluss gekommen, dass die vorgeschlagene Gesetzgebung gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt und es gab bereits drei parlamentarische Anfragen von Abgeordneten des ITRE, die eine gründlichere Prüfung forderten und Kritik am Verfahren übten. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag: Europas Gasversorgung nicht mehr gesichert?