Hendricks: Schreiben an EU-Kommissar Vella
Deutschland muss ja mit einer geharnischten Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen, weil es seit Jahren die vereinbarten Grenzwerte für die Luftverschmutzung in Europa überschreitet. (Wir haben berichtet, s. unten) Auf unsere Frage an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks, was die Bundesregierung denn unternehme um die Klage noch abzuwenden, eine Klage die sehr teure Folgen haben könnte, erklärte uns gestern, Rosenmontag, 12.Februar, ein Sprecher der Ministerin, am Vorabend, also am Sonntag 11.Februar, sei ein umfängliches Schreiben mit Maßnahmen an den bei der EU-Kommission zuständigen Umwelt-Kommissar, Karmenu Vella, abgegangen.
Unklar blieb auch auf Nachfrage von Umwelt- und Energie-Report (U + E), ob es sich die Bundesregierung erlaubt hat, in dem Schreiben an Vella, neben den angekündigten Maßnahmen, auch noch um eine weitere Fristverlängerung gebeten habe.
Die Artikel 22 und 23 der Europa Richtlinie 2008/50/EG geben den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die für die Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10) und Benzol gesetzten Fristen per Mitteilung an die EU- Kommission zu verlängern. Diese eingeräumte Flexibilität geht, nach Auskunft des Umwelt Bundesamtes (UBA), mit strengen Maßnahmen zur Durchsetzung der Richtlinie einher: Die Flexibilisierung ist ein gewollt starres
Instrument.
Zur Verlängerung müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, für die der Mitgliedstaat Belege vorlegt.
Die Belege hat die Bundesregierung durch das Bundesumweltministerium mit dem erwähnten Schreiben von Sonntagabend wohl vorgelegt. Allerdings hat Berlin schon seit 2008 immer wieder diese Prozedur wiederholen müssen, weil der so viel zitierte Klimavorreiter inzwischen zum Bremser wurde, und er die EU- Grenzwerte immer wieder überschritten hat.
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