Die EU-Kommission hat am vergangenen Donnerstag, 19. Juli, Deutschland  erneut vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Dieses Mal geht es  um die ordnungsgemäße Umsetzung der Elektrizitätsrichtlinie und der Erdgasrichtlinie. Für die Bundesregierung ist das Bundeswirtschaftsministerium(BMWI) anderer Auffassung.

Wir werden das prüfen und die Klageschrift  beantworten ... Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister
Wir werden das prüfen und die Klageschrift beantworten … Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister

Man will das Eingehen der Klageschrift abwarten und dann dezidiert antworten. Auf weitere Anfragen von Umwelt- und Energie-Report erklärte das BMWI dazu: „Die Bundesregierung hat in dem Verfahren zuletzt im August 2016 zu den Vorwürfen Stellung genommen und die Vereinbarkeit des nationalen Rechts mit den Richtlinien dargelegt.“ Und weiter heißt es in der Stellungnahme zu unserer Anfrage: „Allgemein gilt natürlich auch in diesem Vertragsverletzungsverfahren: Ein Klagebeschluss bedeutet nicht, dass die Bundesregierung tatsächlich gegen Unionsrecht verstoßen hat. Eine solche Feststellung kann nur der Europäische Gerichtshof treffen. Wie dargelegt, werden wir unsere Rechtsauffassung im gerichtlichen Verfahren darlegen.“

Die Kommission wirft der Bundesregierung vor die Vorschriften über die Befugnisse und Unabhängigkeit der deutschen Regulierungsbehörde nicht vollständig eingehalten zu haben. Beide Richtlinien sind Teil des dritten Energiepakets und enthalten wesentliche Bestimmungen für das ordnungsgemäße Funktionieren der Energiemärkte.

Nach Auffassung der Kommission verfügt insbesondere die Regulierungsbehörde nicht über uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Festlegung der Netztarife und anderer Bedingungen für den Zugang zu Netzen und Regelenergiedienstleistungen. Zahlreiche Aspekte der Festlegung dieser Tarife und Bedingungen würden weitgehend in den Einzelverordnungen der Bundesregierung geregelt werden, wirft die Kommission Deutschland vor.

Weiter hat Deutschland mehrere Anforderungen an das Modell zur Entflechtung der unabhängigen Übertragungsnetzbetreiber bzw. Fernleitungsnetzbetreiber (independent transmission

Entflechtung der Netzbetreiber ...
Entflechtung der Netzbetreiber …

operator, ITO) nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt, heißt es im begründungsschreiben zur Klage.  So stünden beispielsweise die Vorschriften über die Unabhängigkeit des Personals und der Verwaltung des ITO nicht vollständig mit diesen Richtlinien im Einklang, und die Definition von vertikal integrierten Unternehmen schließe unzulässigerweise Aktivitäten außerhalb der EU aus.

Bereits im Februar 2015 wurde Deutschland ein Aufforderungsschreiben und im April 2016 eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt. Da das EU-Recht noch immer nicht eingehalten wird, muss die Kommission den Gerichtshof mit diesen Angelegenheiten befassen.

Die Kommission hatte bereits im Mai   beim Europäischen Gerichtshof Klage gegen Deutschland und andere europäische Staaten  eingereicht, weil die vereinbarten Grenzwerte für die Luftqualität nicht eingehalten werden und in der Vergangenheit keine geeigneten Maßnahmen ergriffen wurden.