Der BBU hatte bereits  im Juni 2018 beim Umweltministerium in Stuttgart fristgerecht Einwendungen im Genehmigungsverfahren zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung (SAG) für das Atomkraftwerk Philippsburg 2 (KKP 2) eingereicht. (Wir berichten heute auch unter der Überschrift: BBU fordert beim Erörterungstermin sofortige Abschaltung der AKW’s , s. unten )

Die Proteste gehen weiter ...
Erörterungstermine und auch die Proteste gehen weiter …

Wir geben hier  einzelne Einwendungspunkte des BBU aus dem Antrag auf Abschaltung der AKW’s wieder: “In der Stilllegungsgenehmigung ist klar zum Ausdruck zu bringen, dass der Leistungsbetrieb mit Erteilung der SAG beendet ist und dass auch die SAG verfällt, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren in Anspruch genommen wird. Für diesen Fall sind Sicherheitsauflagen zu erteilen. Allerdings darf der Abbau erst ab dem Zeitpunkt genehmigt werden, ab dem die Anlage KKP 2 kernbrennstofffrei ist.“ (diese Hinweise stammen aus Punkt 2 der Einwendungen).

Weiter wird in den Einwendungen unter Punkt 4 ausgeführt: „Es ist notwendig, bei den weiteren Genehmigungsschritten oder auch bei fortgeschrittenem Planungs- und Erfahrungsstand jeweils erneute Umweltverträglichkeitsprüfungen und Öffentlichkeitsbeteiligungen durchzuführen.“ Aus Sicht des BBU  wäre es eine Beschneidung der Rechte von BürgerInnen, wenn sie nicht weiter beteiligt würden, zumal sich der Abbau über 15 oder mehr Jahre erstrecken wird und neue betroffene und interessierte Menschen dazukommen. Gleichzeitig wäre es eine Umgehung der im Rahmen der Aarhus-Konvention vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung bei umweltrelevanten Vorhaben, wenn eine solche Größenordnung des Vorhabens, wie es der Abbau eines Atomkraftwerks ist, in nur eine Genehmigung gepackt würde.

In Punkt 7 der BBU- Einwendungen heißt es: „Eine umfassende radiologische Charakterisierung ist nicht möglich, so lange das Kraftwerk in Betrieb ist und so lange sich die Brennelemente in der Anlage befinden. Daher können die Unterlagen für die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht vollständig sein, die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt zu früh. Für den Erläuterungsbericht Nr. 5. wird in der /Zusammenfassenden Beschreibung der Erläuterungsberichte/ ausgesagt, dass es sich um einen „voraussichtlichen Zustand“ handelt. Dies ist weder für die Öffentlichkeitsbeteiligung noch für die Genehmigung eine ausreichende Basis und erschwert die Abschätzung des anfallenden Atommülls und der zur Freigabe oder Herausgabe geplanten Mengen. Zu berücksichtigen ist auch die besondere Historie des Atomkraftwerks mit außergewöhnlich vielen Störfällen, die eine genaue Untersuchung der radioaktiven Belastung im abgeschalteten Zustand erfordern.“

Unter Punkt 12 der Einwendungen heißt es: „Große Mengen an radioaktiv belasteten Materialien aus dem Abbau sollen per Freigabe oder Herausgabe in die Umwelt verteilt werden. Dafür wurden oder werden gesonderte Bescheide erteilt, allerdings ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Freigabe von radioaktiv belasteten Materialien nach § 29 der Strahlenschutzverordnung ist zu unterlassen.

Bei den beim Abbau des AKW Philippsburg 1 und 2 anfallenden Massen ist eine Gefährdung von Menschen und Umwelt nicht zu vermeiden, da eine Kontrolle über die Verteilung und Konzentration der radioaktiven Stoffe nicht möglich ist. Die zur Freigabe bestimmten Materialien sind am Standort aufzubewahren, bis für die insgesamt in Deutschland anfallenden Massen an radioaktiv belasteten Materialien ein Konzept erarbeitet worden ist, das eine Verteilung dieser enormen Mengen in die Umwelt verhindert, zumal dieser Vorgang irreversibel ist.“

Wir berichten heute auch unter der Überschrift: BBU fordert beim Erörterungstermin sofortige Abschaltung der AKW’s über den gesamten Vorgang