Die EU-Mitgliedstaaten und die EU- Kommission haben sich Anfang der Woche, 17. Dezember, auf neue Ökodesign-Regelungen für Beleuchtungsprodukte verständigt. Neue Beleuchtungen sollen demnach weniger Strom verbrauchen. Vorgesehen sind zudem erstmals Reparaturanforderungen für Hersteller.

LED: Hell im Kof und auf der Straße ... die richige Beleuchtung ...
LED: Länger hell auf der Straße … die richige Beleuchtung …

“Die neuen Regeln sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für Verbraucherinnen und Verbraucher“, fasst Bundesumweltministerin Svenja Schulze das Ergebnis des Beschlusses zusammen.  „ Die neuen Reparaturanforderungen helfen dabei, Ressourcen zu sparen und Abfall zu vermeiden”, ist sie sich sicher.

Die Bundesregierung, vertreten durch das BMU und das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) , hatte sich im Ökodesign-Regelungsausschuss bei der Überarbeitung und Zusammenfassung der drei bestehenden Beleuchtungsverordnungen (EC Nummer 244/2009, EC Nummer 245/2009 und EU Nummer 1194/2012) für bessere Energie- und Ressourceneffizienzanforderungen eingesetzt.

Die Verschärfung der Energieeffizienzanforderungen soll Halogenlampen auf dem europäischen Markt durch die wesentlich effizienteren LED-Lampen ersetzen. Halogenlampen erfüllen die vorgesehenen neuen Energieeffizienzanforderungen in den meisten Fällen nicht. Beleuchtung ist momentan für 12 Prozent des Stromverbrauchs in der EU verantwortlich.

Mit der neuen Verordnung soll auch die Langlebigkeit von Beleuchtungen gefördert werden: Hersteller sollen Leuchten zukünftig so gestalten, dass das Leuchtmittel einfach ersetzt werden kann. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informiert werden.

Die Regelungen sollen ab dem 1. September 2021 angewendet werden. Für Beleuchtungsprodukte, für die eine Umstellung auf LED Schwierigkeiten bereitet, wurde eine Übergangszeit bis zum 1. September 2023 vereinbart. Das gilt für bestimmte T8-Leuchtstoffröhren oder besonders kleine Halogenlampen. Darüber hinaus soll es Ausnahmeregelungen für bestimmte seltene Anwendungen in Kunst und Wissenschaft geben. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament müssen der Verordnung noch zustimmen.