Ein  von Bund und Ländern betriebenes Web-Portal informiert ab sofort auch über gesundheitsgefährdende kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände wie Kleidung, Schmuck, Spielzeug oder Geschirr, gab das NRW-Umweltministerium  gestern, Mittwoch, 20. Februar, bekannt.(s.unten)

Die Erweiterung des Portals ...; Ursula Heinen Esser
Die Erweiterung des Portals …; Ursula Heinen Esser

“Die Erweiterung des Portals bietet ein deutliches Plus an Transparenz und Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher“, erklärte Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser.

Während die Anzahl von Beanstandungen im Lebensmittelbereich seit Jahren sinkt, gibt es eine deutlich höhere Beanstandungsquote bei Bedarfsgegenständen und Kosmetika. „Dies zeigen statistische Auswertungen der Lebensmittelüberwachung”, konstatierte die Ministerin.

Viele Lederprodukte  werden beispielsweise mit Chromverbindungen gegerbt. Gesundheitsgefährdende Rückstände können davon im Leder bleiben. Kommt dieses Leder direkt mit der Haut in Kontakt, können Allergien ausgelöst werden. Für Nickelgehalte in Schmuck besteht ein ähnliches Risiko. “Bedarfsgegenstände und kosmetische Mittel sind strengen rechtlichen Regelungen unterworfen. Für deren Einhaltung ist in erster Linie der Hersteller oder Importeur verantwortlich”, betonte Heinen-Esser.

Werden Grenzwerte gesundheitsgefährdender Stoffe in Bedarfsgegenständen oder kosmetischen Mitteln überschritten, führt das zu einer Beanstandung des Produkts. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden darüber in der Regel über Filialaushänge, Produktrückrufe oder öffentliche Warnungen informiert. Künftig werden solche Meldungen aus allen Bundesländern nun über einen längeren Zeitraum zentral im Web-Portal lebenmittelwarnung.de veröffentlicht.