Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat am vergangenen Mittwochnachmittag 21. August,  die Länder- und Verbändeanhörung für den Referentenentwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) eingeleitet. Damit  will das BMWI die Empfehlungen der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ landläufig Kohlekommission genannt,  weiterhin umsetzen.

„...die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu  ...; Peter Altmaier, bild steffen kugler
„…die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Mrd Euro…; Peter Altmaier, bild steffen kugler

Die Kommission hatte der Bundesregierung im Januar einen Bericht vorgelegt, wie der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung mit konkreten wirtschaftlichen Perspektiven für die betroffenen Regionen verbunden werden kann. Die Bundesregierung hatte die Empfehlungen der Kommission geprüft und bereits am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Umsetzung vorgelegt. Der Referentenentwurf baut laut BMWI auf diesen Eckpunkten für das Strukturstärkungsgesetz auf.

Aus dem  Referentenentwurf  geht hervor , dass die Braunkohleregionen bis zum Jahr 2038 Finanzhilfen von bis zu 14 Milliarden Euro für besonders bedeutsame Investitionen erhalten. Im Strukturstärkungsgesetz wird dafür die rechtliche Grundlage geschaffen, so dass die Finanzhilfen schnell fließen können, heißt es in einem Statement des BMWI vom Donnerstag, 22. August, dazu.

Von diesen Mitteln sind 43 Prozent  für das Lausitzer Revier vorgesehen, 37 Prozent  für das Rheinische Revier und 20 Prozent für das Mitteldeutsche Revier. Die Regionen sollen mit den Finanzhilfen die Wirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen ankurbeln, etwa mit wirtschaftsnaher Infrastruktur, der Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, der Breitband- und Mobilitätsinfrastruktur oder beim Umweltschutz und der Landschaftspflege. Weitere Einzelheiten sollen laut BMWI  nun zügig in einer Verwaltungsvereinbarung mit den Braunkohleländern geregelt werden.

Zum anderen will  der Bund die Regionen durch weitere Maßnahmen in seiner eigenen Zuständigkeit unterstützen, etwa durch Erweiterung von Forschungs- und Förderprogrammen oder die Ansiedelung von Bundeseinrichtungen. Zudem will der Bund die Verkehrsinfrastrukturen der Regionen stärker und schneller ausbauen. Dabei wird ein neu geschaffenes hochrangiges Bund-Länder-Gremium unter Vorsitz des BMWi eine zentrale Rolle spielen, um einen zügigen Projektfluss zu gewährleisten. Ein neues Förderprogramm „Zukunft Revier“ soll die Regionen zudem bei konsumtiven, strukturwirksamen Ausgaben unterstützen. Dieses wird aktuell vom BMWi erarbeitet.

Das neue Mantelgesetz Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen besteht aus dem neuen Stammgesetz „Investitionsgesetz Kohleregionen“ und weiteren gesetzlichen Änderungen. Der Kern der Förderarchitektur besteht aus Finanzhilfen für Investitionen der Länder nach 104b GG und aus bundeseigenen Projekten. Zudem regelt das „Investitionsgesetz Kohleregionen“ die Hilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken und für das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt.