Wenige Tage, nachdem das Bundeskabinett seinen Entwurf zur Finanzierung des Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen hat, nahm am 11. Oktober 2019 der Bundesrat Stellung zu den Regierungsplänen. (Wir berichten heute unter dem Titel: Kohleausstieg: Haushaltsmittel in vollem Umfang zur Verfügung stellen …)

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“… welche Einnahmeverluste …?“

Der Bundesrat sorgt sich um die finanziellen Auswirkungen auf die Haushalte von Ländern und Kommunen – insbesondere durch die geplanten steuerlichen Förderungen. Welche Einnahmeverluste dadurch entstehen, sei weder aus dem Eckpunktepapier zum Klimaschutzprogramm noch aus den Ergänzungen des Haushalts ersichtlich, kritisiert der Bundesrat.

Der Bund habe angekündigt, im Bundesratsverfahren über eine faire Lastenverteilung zwischen den föderalen Ebenen zu sprechen. Die Bundesregierung soll daher möglichst rasch ein Finanztableau vorlegen, aus dem sich die finanziellen Belastungen ergeben.

Weiter ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich der Bund an den finanziellen Mehrbelastungen der Länder beteiligen soll: Schließlich verfüge er durch die vorgesehene CO2-Bepreisung über erhebliche Einnahmen.

Das plant bisher der Bund: Zur finanziellen Umsetzung des Klimapakets hat die Bundesregierung am  2. Oktober 2019 beschlossen, die Entwürfe für den Bundeshaushalt 2020 und den Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ 2020 zu ergänzen.

Danach beabsichtigt der Bund, bis 2023 rund 54 Milliarden in neue Technologien, Infrastruktur und umweltfreundliches Verhalten zu investieren. Neue Schulden sollen dafür nicht aufgenommen werden. Stattdessen ist geplant, die Maßnahmen überwiegend aus dem bereits bestehenden Energie- und Klimafonds zu finanzieren. Knapp 39 Milliarden beträgt das Volumen zwischen 2020 und 2023. Es wird vor allem aus zwei Einnahmequellen generiert: Über die CO2-Bepreisung der Sektoren Gebäude und Verkehr, die Gesamterlöse von 18,8 Milliarden Euro einbringen soll. Hinzu kommen die Erlöse aus dem bestehenden Zertifikatehandel im Bereich Energie. Hier rechnet die Bundesregierung mit rund zwölf Milliarden Euro Einnahmen. Außerdem soll die Rücklage des Fonds genutzt werden. Sie beläuft sich auf sechs Milliarden Euro. Zu den Geldern aus dem Energie- und Klimafonds kommen weitere 15,5 Milliarden, die direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.

Wie bereits im anderen Bericht beschrieben geht nun…
die Stellungnahme des Rates geht über die Bundesregierung an den Bundestag. Spätestens drei Wochen, nachdem dieser das Gesetz in 2./3. Lesung verabschiedet hat, wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend damit befassen.