Deutschland muss seinen Treibhausgasausstoß bis 2030 um mindestens 55 Prozent verringern: Der Bundesrat hat das vom Bundestag beschlossene Bundes-Klimaschutzgesetz am 29. November 2019 gebilligt. Hierbei geht es um die Klimaschutzziele bis 2030, die Einführung eines Emissionshandelssystems für die Bereiche Wärme und Verkehr ab 2021 sowie die Erhöhung der  Luftverkehrssteuern, um das klimaschädliche Fliegen teurer und damit unattraktiver zu machen.

In der von Bundesratspräsident Dietmar Woidke geleiteten Sitzung verabschiedete  die Länderkammer das Klimapaket
In der von Bundesratspräsident Dietmar Woidke geleiteten Sitzung verabschiedete die Länderkammer das Klimapaschutzket…

Zu dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. In dem Gesetz geht es unter anderem um die Erhöhung der Pendlerpauschale, die Verbilligung von Bahntickets, die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen an Wohngebäuden und eine bessere finanzielle Beteiligung der Standortkommunen an Windkraftanlagen.

Damit die Bundesrepublik ihr Klimaziel nicht erneut verfehlt, definiert das Gesetz unter anderem, wieviel CO2 jeder Sektor bis 2030 noch ausstoßen darf. Ab 2030 sollen die zulässigen Emissionswerte dann per Rechtsverordnung festgelegt werden.

Das Bundesumweltamt (UBA) erhält den Auftrag, die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Bereichen wie Energiewirtschaft oder Verkehr jährlich zu ermitteln. Veröffentlicht werden sie im März des Folgejahres. Ein unabhängiger Expertenrat begleitet die Erhebung.

Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgegebenen Ziele nicht, muss das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Bevor die Bundesregierung über die darin vorgeschlagenen Maßnahmen entscheidet, werden sie vom Expertenrat geprüft. Zulässig ist in diesem Zusammenhang auch, die Emissionsdaten sektorübergreifend zu verrechnen.

Außerdem bestimmt der Gesetzentwurf, dass die Bundesverwaltung ab 2030 klimaneutral organisiert ist. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Am folgenden Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird es dann  in Kraft treten.