Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung kurz vor Weihnachten,  am 20. Dezember 2019, dafür ausgesprochen Händlern aller Branchen mit einer Übergangsfrist von  zwölf Monaten zu untersagen Plastiktüten an Kundinnen und Kunden abzugeben oder zu verkaufen: Die Bundesregierung möchte in ihrem Gesetzesvorschlag nur sechs Monate gewähren.

Bundesrat: ".die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten noch aufbrauchen....?". bild bundesr.g
Bundesrat: “… die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten noch aufbrauchen….?”. bild bundesr.g

Das Verbot umfasst leichte Kunststofftragetaschen, nicht aber so genannte Hemdchenbeutel, die für den Einkauf von losem Obst oder Gemüse verwendet werden. Auch stärkere Tragetaschen über 50 Mikrometer sind vom Verbot ausgenommen – die Bundesregierung geht davon aus, dass diese in der Regel mehrfach verwendet werden.

Mit seinem  alternativen Zeitvorschlag, die Übergangszeit auf zwölf Monate auszudehnen,  will der  Bundesrat  dem Handel die Möglichkeit geben, die vorhandenen Vorräte an Plastiktüten noch aufzubrauchen. Außerdem bitten die Länder die Bundesregierung, den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft zu prüfen und angemessen zu berücksichtigen.

In seiner Stellungnahme weist der Bundesrat auf ein weiteres Müllproblem durch den gestiegenen Außer-Haus-Verzehr hin: jährlich 2,8 Milliarden Einwegbecher für Heißgetränke und weitere Service-Verpackungen wie Pizzakartons und Speisenlieferungen. Der Bundesrat fordert eine Trendumkehr zur Minderung der Einwegverpackungen und zur Förderung von Mehrwegsystemen. Er bittet die Bundesregierung, bereits im weiteren Gesetzgebungsverfahren hierzu ökonomische oder ordnungsrechtliche Maßnahmen zu prüfen.

Außerdem setzen sich die Länder dafür ein, den Einsatz gesundheitlich unbedenklicher Druckfarben zu forcieren, um Lebensmittelverpackungen aus Altpapier zu ermöglichen.

Aus Sicht des Bundesrates könnten zudem Einsatzquoten für Recyclate sinnvoll sein, um die Branchenzusammenarbeit zwischen Produzenten, Händlern und Entsorgungs- bzw. Recyclingwirtschaft zu forcieren. Der Einsatz eines Mindestanteils an Sekundärrohstoffen sei sinnvoll. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen.

Bereits Anfang November 2019 hatte der Bundesrat die Bundesregierung in einer eigenen Entschließung aufgefordert, ein Verbot von Einweg-Plastiktüten auf den Weg zu bringen.

Die Stellungnahme zum Regierungsentwurf wurde der Bundesregierung zugeleitet, die in den nächsten Wochen dazu eine Gegenäußerung verfasst und dann alle Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vorlegt.