“Ausweitung des Einwegpfandes auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen …!”
In der Bundesratssitzung in Berlin am vergangenen Freitag, 13. März, haben die Bundesländer eine Entschließung zur Ausweitung des Einwegpfandes auf alle Einweg-Plastikflaschen und Dosen verabschiedet. Das wurde besonders von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) begrüßt und sie forderte unmittelbar darauf Bundesumweltministerin Svenja Schulze auf dem Beschluss des Bundesrates zügig zu folgen und die Einwegpfandpflicht auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen auszuweiten.
Eine unmittelbare Ausweitung des Einwegpfandes führt aus Sicht der DUH dazu, dass von den bislang unbepfandeten Einweggetränkeverpackungen zukünftig weniger in der Umwelt oder im Restmüll entsorgt werden.
„Bisher landen viele der jährlich rund eine Milliarden Einweg-Plastikflaschen für Säfte und Nektare ohne Pfand in der Umwelt oder dem Restmüll, wodurch die Natur verschmutzt, Ressourcen verschwendet und der Klimawandel angeheizt wird,“ mahnte noch mal die stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.
Bislang wurden Einweg-Plastikflaschen im Getränkesegment der Säfte und Nektare von der gesetzlichen
Pfandpflicht ausgenommen. „Einweg-Plastikflaschen wurden im Pfandsystem bisher außen vorgelassen, da sie spezielle Schutzbarrieren enthielten, die das Recycling mit anderen Plastikflaschen aus dem Mineralwasser- und Erfrischungsgetränkebereich beeinträchtigten. Inzwischen gibt es aber erfolgreich im Markt etablierte Alternativen, die ein problemloses Recycling aller Flaschen sicherstellen. Es gibt also keinen Grund mehr die Ausweitung der Einwegpfandpflicht länger hinauszuzögern“, konstatierte der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. Um zu gewährleisten, dass alle Marktteilnehmer gleichermaßen recyclingfähige Einweg-Plastikflaschen in Verkehr bringen, muss Umweltministerin Schulze dies verbindlich festlegen, fordert die DUH.