„Richtig ausgestaltet könnte das Kohleausstiegsgesetz ein Transformationsgesetz sein, das den Umstieg von Kohle auf KWK und Erneuerbare Energien zielgerichtet vorantreibt. BDEW und VKU haben daher in der heutigen Anhörung dafür geworben, dass der Bundestag die notwendigen Verbesserungen am Gesetzentwurf vornimmt“, erklärten gestern, Montag 25. Mai,  anlässlich der Anhörung des Kohleausstiegsgesetzes im Wirtschaftsausschuss des Bundestages  Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, und Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des VKU in einem gemeinsamen Statement

".Mit dem Kohleausstiegsgesetz den Umstieg auf die Erneuerbaren vorantreiben .. . " Kerstin Andreae
“Mit dem Kohleausstiegsgesetz den Umstieg auf die Erneuerbaren vorantreiben .. . ” Kerstin Andreae

Sie plädieren weiter dafür es müssten planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung geschaffen werden.

Die Anhörung habe noch einmal verdeutlicht, „…wie wichtig die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Energieversorgung von morgen ist“, betonen beide Verbände.  Sie stelle eine ideale Ergänzung zur fluktuierenden Einspeisung aus Erneuerbaren Energien und damit einen verlässlichen Garanten für die Versorgungssicherheit mit Strom und Wärme dar. „Es kommt jetzt darauf an, die Umstellung der Kohle-KWK-Anlagen auf die Nutzung von Gas und Erneuerbaren Energien sowie die Modernisierung und den Neubau von KWK-Anlagen erfolgreich anzureizen“, differenzieren sie.

Um der KWK den notwendigen Schub zu geben, muss, nach Darstekkung der beiden Verbände BDEW und VKU,  etwa der so genannte Kohleersatzbonus deutlich erhöht werden. Dies sei notwendig, da der

planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung
“.. .planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung.. .!”  Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

bisherige Kohleersatzbonus nicht zu nennenswerten Umrüstungen von KWK-Anlagen geführt hat. Dazu komme, dass auch ein erheblicher Bedarf an neuen KWK-Anlagen besteht. Daher sollten das Gesetz zur Kraft-Wärme-Kopplung bis mindestens 2030 verlängert sowie die Grundförderung für neue und modernisierte KWK-Anlagen ab spätestens 2023 erhöht werden.

Mit dem neuen EE-Wärme- und dem neuen Power-to-Heat-Bonus im KWKG enthält der Gesetzentwurf aus der Sicht der Verbände gute Ansätze, den Einsatz klimafreundlicher Wärme zu unterstützen.

Beide Verbände haben in der Anhörung außerdem gefordert: Grundsätzlich darf es keine entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken geben. Dies gilt insbesondere für jüngere Steinkohlekraftwerke, die die zumeist kommunalen Unternehmen auch auf damaliges Drängen der Politik in Betrieb genommen haben. Der Gesetzgeber sollte einen solchen schwerwiegenden und fragwürdigen Eingriff in Eigentumsrechte vermeiden und die Investitions- und Rechtssicherheit für den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht gefährden.

Lesen Sie dazu auch unseren gestrigen Bericht: Heute Anhörung zum Kohleausstieg