Hier geht es weiter: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) klagt vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald auf Überprüfung der Betriebsgenehmigung der Erdgas-Pipeline Nord Stream 2, das gab die DUH am vergangenen Mittwoch, 05. August , ganz überraschend bekannt und wir, Umwelt- und Energie-Report hat gleich berichtet (s. unten) , da dieses Thema: Nord-Stream 2 in vielen Bereichen im Fokus steht: Polens Ministerpräsident Morawiecki: Die Pipeline ist nicht tolerierbar, die USA drohen mit immer neuen Sanktionen und klagt noch die DUH.  Hier berichten wir über weitere Einzelheiten der Klage:

Diese Emissionen sind jedoch untrennbar mit dem Betrieb von Nord Stream 2 verbunden  ..., bild Alex-Schmidt
Diese Emissionen sind jedoch untrennbar mit dem Betrieb von Nord Stream 2 verbunden …, bild Alex-Schmidt

Die bereits erfolgte Prüfung der Umweltverträglichkeit durch das Bergamt Stralsund vom 31. Januar 2018 bezieht sich lediglich auf mögliche Methan-Austritte der Nord-Stream 2-Pipeline selbst und bewertet diese seeseitig als nicht vorhanden, kritisiert die DUH in ihrer Klageankündigung vom vergangenen Mittwoch.  Sie sieht  die Betrachtung jedoch als  unvollständig an, da sie die Methan-Lecks aus Förderung, Transport und Verarbeitung des Erdgases nicht einbezieht.

Diese Emissionen sind jedoch untrennbar mit dem Betrieb von Nord Stream 2 verbunden – ohne den Betrieb der neuen Pipeline wäre die zusätzliche Förderung des fossilen Gases gar nicht möglich. Zu den Emissionen und den Messmethoden von Methan-Lecks gab es nach Erteilung der Genehmigung durch das Bergamt Stralsund zudem neue wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie konnten im ursprünglichen Verfahren nicht berücksichtigt werden, müssen nun aber überprüft werden, fordert die DUH.

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin, die die Klageschrift verfasst hat: „Bei Bewertung der Umweltauswirkungen von Nord Stream 2 dürfen nicht lediglich jeweils einzelne Abschnitte der Pipeline betrachtet werden“, begründet für die DUH Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin, die die Klageschrift verfasst hat.  Jeder einzelne Abschnitt bilde vielmehr eine funktionell notwendige Einheit mit Förderung, Transport und Verarbeitung des fossilen Erdgases. Ansonsten wäre Nord Stream 2 schlechterdings nicht betriebsfähig.

In der weiteren Klagebegründung heißt es: „Aus diesem Grund müssen mindestens überschlägig die

 In ihrer Klage beantragt die DUH deshalb auch eine entsprechende Vorlage dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof...
In ihrer Klage beantragt die DUH deshalb auch eine entsprechende Vorlage dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof…

Umweltauswirkungen und Methan-Leckagen aus Förderung, Transport und Verarbeitung des Erdgases bei der Genehmigung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wäre der Betrieb von Nord-Stream 2 mit dem Vorsorgeprinzip kaum vereinbar, wenn auf Grund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse nicht auszuschließen ist, dass in Zusammenhang mit eben dem Betrieb über mehrere Jahrzehnte in erheblichem Umfang in hohem Maße klimarelevante Methanemissionen freigesetzt und die Bemühungen des Paris-Abkommens ausgehebelt werden würden.“
Die DUH fährt schweres Geschütz auf, wie geht das aus, wenn man in der Klage  liest: „Gemäß dem europarechtlich verankerten Vorsorgeprinzip muss bei unvollständigem Wissen über das Ausmaß von Umweltschäden vorbeugend gehandelt werden, um diese zu vermeiden. Genau dies ist bei Nord Stream 2 der Fall: Durch den Betrieb werden Treibhausgasemissionen aus der Nutzung des fossilen Erdgases über Jahrzehnte festgeschrieben, zusätzlich können extrem klimaschädliche Methan-Lecks nicht beziffert oder ausgeschlossen werden, hohe Methan-Lecks sind nach Stand der Wissenschaft vielmehr sehr wahrscheinlich. In ihrer Klage beantragt die DUH deshalb auch eine entsprechende Vorlage dieser Frage beim Europäischen Gerichtshof.“

Lesen Sie dazu auch unseren Bericht vom vergangenen Freitag, 07.August: Deutsche Umwelthilfe klagt gegen Nord-Stream 2: Unkontrollierter Methanaustritt