Das im Juni gestartete Förderprogramm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger ist auf große Resonanz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Schleswig-Holstein gestoßen. Das berichtete das Umweltministerium Kiel am vergangenen Dienstag, 18. August.

Bis zum 14. August sind demnach insgesamt fast 2500 Anträge beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eingegangen. 1750 davon wurden bereits positiv beschieden. Die bisherige Fördersumme beträgt 1,1 Mio. Euro. Insgesamt sind in dem Programm 1,6 Mio. Euro für 2020 hinterlegt. Darüber hinaus stehen für die kommenden Jahre weitere 2 Mio. Euro zur Verfügung.

"Die Resonanz auf unser Klimaschutz-Förderprogramm ist fantastisch...!" Jan Philipp Albrecht, bild Umw. M.
“Die Resonanz auf unser Klimaschutz-Förderprogramm ist fantastisch…!” Jan Philipp Albrecht (Mitte) während der Landespressekonferenz , bild Umw. M.

“Die Resonanz auf unser Klimaschutz-Förderprogramm ist fantastisch. Ich bedanke mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die im Kleinen so Großes für den Klimaschutz leisten”, freut sich  Umweltminister Jan Philipp Albrecht angesichts der Nachfrage, sein Fazit: “Die hohe Nachfrage zeigt, dass die Bürgerinnen und Bürger im Land bereit sind, aktiv in den Klimaschutz zu investieren. Dafür haben wir offenbar das richtige Programm zur richtigen Zeit aufgelegt.”

Mit dem Programm Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger werden Investitionen in den Klimaschutz gefördert. Dabei kann bislang ein Zuschuss für neun verschiedene Fördergegenstände beantragt werden, darunter Regenwasserzisternen, PV-Balkonanlagen, Stromspeicher und die Errichtung einer nichtfossilen Heizungsanlage oder eines Fernwärmeanschlusses. Darüber hinaus ist auch eine Förderung für Lastenfahrräder, die Errichtung einer Solarthermieanlage, einer Wallbox zur Ladung von Elektroautos oder die Errichtung eines Gründaches möglich. Sämtliche Fördergegenstände wurden sehr gut nachgefragt. Der Schwerpunkt der Förderung lag in den Bereichen Wallbox, Stromspeicher und Lastenfahrräder.

Das Förderprogramm soll  nach der nun abgeschlossenen ersten Förderetappe überarbeitet und an einigen Stellen erweitert werden. So soll künftig unter anderem die Anschaffung eines Stromspeichers stärker gefördert werden.  Dann aber heißt es im Statement des Umweltministeriums dazu: Im Zeitraum der Überarbeitung können keine neuen Anträge gestellt werden, die bereits gestellten Anträge werden allerdings weiterhin bearbeitet. Neue Anträge können nach Vorliegen der überarbeiteten Förderrichtlinie aber schon bald,  im Herbst,  gestellt werden.