Wir blättern mal  zurück und stoßen in den Unterlagen zu den Regioerungspressekonferenzen in Berlin auf eine wichtige Ankündigung: Da wurde  am vergangenen Mittwoch, 23. September, von  Regierungssprecher Steffen Seibert eine wichtige umweltpolitische und gesundheitsfördernde Maßnahme der Bundesregierung angekündigt, die aus unserer Sicht von der Öffentlichkeit so noch gar nicht richtig wahrgenommen wurde.  Und so erklärte er den abwartenden Journalistenkolleginnen und –Kollegen

Das betrifft Bund, Länder und Kommunen: Bessere Luft in öffentlichen Gebäuden...!!! ...; Steffen Seibert
Das betrifft Bund, Länder und Kommunen: Bessere Luft in öffentlichen Gebäuden…!!! Steffen Seibert

„Ein Letztes, aber auch das ist wichtig und führt uns wieder zum Thema der Pandemie zurück: Der Bundeswirtschaftsminister hat dem Kabinett eine Förderrichtlinie zur coronagerechten Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten vorgelegt. Die Bundesregierung will die Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in solchen Gebäuden unterstützen. Das betrifft Länder, Kommunen und Träger, die überwiegend öffentlich finanziert werden. Das Ziel ist es natürlich, das Infektionsrisiko in Räumen, in denen regelmäßig größere Personenversammlungen stattfinden, gemäß den aktuellen Vorgaben zum Infektionsschutz zu senken. Das können zum Beispiel Kantinen, Aulen oder Hörsäle sein, aber es gibt auch noch viele andere Beispiele“

Und dann führte Seibert dazu auch noch weiter Konkretes aus: „Dazu werden wir über die Bundesförderung die Um- und Aufrüstung von bestehenden raumlufttechnischen Anlagen und

"...„Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 500 Millionen Euro...! Korbinian Wagner
“…Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 500 Millionen Euro…!” Korbinian Wagner

zugehörige Begleitmaßnahmen über einen Investitionszuschuss in Höhe von 40 Prozent fördern. Es wird eine Bagatellgrenze geben, und zwar bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von 2000 Euro für Kleinere Maßnahmen und von 15 000 Euro für größere Umbauten. Die Höchstgrenze bei den förderfähigen Ausgaben beträgt 100 000 Euro. Es wird nicht möglich sein, diese Unterstützung mit anderen Investitionshilfen für dieselben Kosten zu kumulieren.“

Der Regierungssprecher verkündete auch wann es losgehen soll: „Dieses Programm tritt voraussichtlich am 15. Oktober 2020 in Kraft und ist bis Ende 2021 befristet.“

Korbinian Wagner, Sprecher von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ergänzte dann noch: „Das Gesamtvolumen des Programms beträgt 500 Millionen Euro, und die Deckelung für die förderfähigen Ausgaben beträgt 100 000 Euro!“