Die 27 Mitgliedstaaten im EU-Agrarrat  haben sich am vergangenen Mittwoch in Luxemburg unter Vorsitz von Bundeslandwirtschaftsministerin , Julia Klöckner, auf die Reform der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) geeinigt.

"..Damit ist eines der zentralen Ziele der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht...."; .Julia Klöckner, bild bmel Schmitz
“..Damit ist eines der zentralen Ziele der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht….”; Julia Klöckner, bild bmel Schmitz

Damit ist eines der zentralen Ziele der deutschen Ratspräsidentschaft erreicht, konstatiert die Ministerin  und verweist darauf, dass  nach zwei Tagen intensiver Verhandlungen Dienstagnacht die so genannte ‚Allgemeine Ausrichtung‘ beschlossen wurde. Diese ist das Mandat für den Rat, um mit dem EU-Parlament und der Kommission in die Trilog-Verhandlungen zur Reform der GAP zu gehen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist in seinem Statement zur Reform darauf, dass es   mit Annahme des Vorschlags der deutschen Präsidentschaft erstmals klare Leitplanken für den Umweltschutz in der GAP geben werde und sich  die Mitgliedstaaten zu einem hohen Niveau bei der so genannten Grünen Architektur bekennen, also der Regelungen, die höhere Umwelt- und Klimaleistungen der Landwirtschaft unterstützen.

Mit dem aktuellen Beschluss sollen zukünftig auch alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft sein. Förderung gibt es nur noch, wenn Bedingungen für mehr Nachhaltigkeit erfüllt werden: „…keine Leistung ohne Gegenleistung“, heißt es im Statement des Klöckner Ministeriums.  Beispiele sind etwa der Erhalt von Dauergrünland, Schutz von Feuchtgebieten, die Herausnahme von Fläche aus der Produktion für Biodiversität oder Fruchtwechsel für Vielfalt auf dem Acker.

Die Ministerin bestätigt aber auch. „Das hohe Niveau der Umweltleistungen im deutschen Vorschlag war unter den Mitgliedsstaaten umstritten…“ – letztlich habe es die Ministerin in den Verhandlungen aber durchsetzen können.

Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien erhalten demnach insgesamt weitere rund 2,2 Mrd. Euro.
…zukünftig sollen auch alle Direktzahlungen an klare Konditionen geknüpft sein….

Die Kernpunkte der neuen Regelungen:

Grüne Architektur

  • Kernstück sind verbindliche Öko-Regelungen in der ersten Säule, auf die die Bundesministerin in den Verhandlungen bestanden hat. Sie liefern einen messbaren Beitrag zur Erreichung von Umwelt- und Klimaschutz-Zielen.
  • Für die Öko-Regelungen müssen die Mitgliedstaaten zudem ein verpflichtendes Mindestbudget von 20 Prozent der Direktzahlungen zur Verfügung stellen. Für Deutschland sind das etwa knapp eine Milliarde Euro im Jahr. Mit dem Mindestbudget ist die Präsidentschaft deutlich über den Kommissionsvorschlag hinausgegangen.
  • Um der Sorge einiger Mitgliedstaaten entgegenzutreten, dass Finanzmittel verfallen könnten, wenn Landwirte dieses neue Instrument nicht ausreichend nachfragen, ist eine zweijährige Lernphase Teil des Kompromisses. In dieser Zeit dürfen ungenutzte Mittel anders verwendet werden, wenn alle Umschichtungsmöglichkeiten innerhalb der Öko-Regelungen ausgeschöpft sind.

Konditionalität

  • Im Rahmen der Konditionalität haben Mitgliedstaaten im GLÖZ 9 (Standard 9 für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand von Flächen) die Wahl, wie die höhere Umwelt- und Klimaambition umgesetzt wird.
    • Option 1: Drei Prozent der Ackerfläche müssen für ausschließlich nicht-produktive Flächen und Elemente vorgesehen werden (Stilllegung).
    • Option 2: Ein Prozentsatz von mindestens fünf Prozent für nicht-produktive Flächen und Elemente, wobei auch die Flächennutzung für den Anbau von Zwischenfrüchten und stickstoff-fixierenden Pflanzen ohne Anwendung von Pflanzenschutzmitteln erlaubt ist.

Kappung und Degression

  • Eine Kappung ist ausschließlich bei einem Betrag von 100.000 Euro möglich.
  • Zudem ist eine Degression auf freiwilliger Basis möglich:
    • Ab 60.000 Euro Basisprämie können Länder stufenweise ansteigende Kürzungsprozentsätze für die Basisprämie je Begünstigten einführen.
    • Auch bei Beträgen über 100.000 Euro Basisprämie ist eine Degression möglich.