„Dass die beihilferechtliche Genehmigung jetzt erfolgt ist, gibt gerade den Unternehmen, die an der ersten Runde der Stilllegungsausschreibungen für Steinkohlekraftwerke teilgenommen haben, Planungssicherheit“, erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing gestern, Mittwoch 25. November, also am Tag  der Bekanntgabe der Genehmigungen der deutschen Beihilfen zum Ausstieg aus der Steinkohle  durch die EU-Kommission.

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“… bedauerlich, dass die EU-Kommission die letzte Ausschreibungsrunde in 2027 nicht anerkennt.. …!” Ingbert Liebing(r.), hier bei seiner Inthronisation

Er begrüßte auch, „..dass die Kommission grundsätzlich bestätigt, dass eine schrittweise Reduzierung der Kohleverstromung sowie die Entschädigung von Kraftwerksbetreibern im Einklang mit dem europäischen Beihilferecht stehen.“

Doch Liebing begrüßt  nicht nur  die EU-Entscheidung, er findet es auch bedauerlich, „…dass die EU-Kommission die letzte Ausschreibungsrunde in 2027 nicht anerkennt. Damit sollte sichergestellt werden, dass es keine ordnungsrechtlichen Stilllegungen bis 2030 für

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zuständige EU-Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager

Steinkohlekraftwerke gibt. Gerade diese Runde war den Abgeordneten des Deutschen Bundestages wichtig. Sie ist im Zuge des parlamentarischen Verfahrens in das Gesetz aufgenommen worden. Der Wegfall dieser Ausschreibungsrunde führt zu einer weiteren Benachteiligung der Steinkohle gegenüber der Braunkohle“, rechnet Liebing vor.

Und er befindet: „Eine gute Nachricht wäre es gewesen, wenn die EU-Kommission gleichzeitig auch die beihilferechtliche Genehmigung für das KWKG, das im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes novelliert wurde, erteilt hätte. Gerade für kommunale Unternehmen ist die Wärmewende ein zentrales Thema. Um den Umbau zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung zu bewerkstelligen, brauchen sie zügig Rechtssicherheit bei der KWK-Förderung. Nicht zuletzt auch, um in den Neubau von dringend notwendigen Gas-KWK-Anlagen zu investieren.“