“Geld zu erstreiten, wirkt im Falle Vattenfalls moralisch fragwürdig…!”
„Das Bundesverfassungsgericht legt die Unfähigkeit der Bundesregierung schonungslos offen“, kommentierte Sylvia Kotting-Uhl, Vorsitzende des Umweltausschusses im Bundestag die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Rechtsmäßigkeit des Atomausstieges in Deutschland.
Und sie legte nach: „Nach der schwarz-gelben Regierung 2011 scheitert auch die heutige Große Koalition daran, den Atomausstieg auf rechtssichere Füße zu stellen. Am Ende werden wieder die Steuerzahler für die Fehlschläge der Bundesregierung gerade stehen müssen. Die Koalition muss nun gründlich und wie vom Gericht gefordert schnellstmöglich nachbessern“, forderte sie.
Aber sie zeigte mit ihrer Argumentation aber auch in Richtung Vattenfall und monierte: „Fast zehn Jahre nach dem Atomausstieg noch für seine längst abgeschalteten Atommeiler Geld zu erstreiten, wirkt im Falle Vattenfalls moralisch fragwürdig. Die im Raum stehenden Millionen-Entschädigungen sind unverschämt für zwei AKWs, die bereits vor der Stilllegung 2011 wegen massiver Sicherheitsmängel jahrelang nicht in Betrieb waren.“
Für die Linken im Bundestag erklärte deren Energiepolitiker , Lorenz Gösta Beutin aus Kiel: “Das
Urteil des Verfassungsgerichts ist eine absehbare Klatsche für die Bundesregierung, die aber auf Kosten der Steuerzahler zu gehen droht. Die Linke hat regelmäßig vor den zu erwartbaren Entschädigungen für die großen Energiekonzerne durch schlecht gemachte Gesetze gewarnt. Die Groko muss diese peinliche Hängepartie endlich beenden und schnellstmöglich ein verfassungskonformes Gesetz verabschieden“, fordert Beutin.
Aber auch er beleuchtet die Rolle der klagenden Energiekonzerne und betont: „Der Vorgang macht auch deutlich, dass die Energiekonzerne entmachtet werden müssen, die Politik darf sich nicht weiter auf Kosten der Allgemeinheit vorführen lassen. Die großen Energieunternehmen sind in öffentliche oder genossenschaftliche Hand und gesellschaftliche Eigentumsformen zu überführen. Energie ist eine Grundrecht und darf nicht den Profitinteressen von Aktionärinnen und Aktionären überlassen bleiben.”