” …und soll die Errichtung der Windenergieanlagen auf See beschleunigen…”
Das Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes und anderer Vorschriften ist am vergangenen Mittwoch, 09. Dezember, veröffentlicht worden und am gestrigen Donnerstag, 10.
Dezember, in Kraft getreten
Die Novelle erhöht das Ausbauziel für Offshore-Windenergie von 15
auf 20 Gigawatt Leistung bis 2030. Im Jahr 2040 soll dann eine installierte Leistung von 40 Gigawatt erreicht werden.
„Mit ambitionierten Ausbauzielen bis zum Jahr 2040 baut Deutschland seine Vorreiterrolle im Bereich Windenergie auf See weiter aus“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier anlässlich der Bekanntgabe der Veröffentlichung des Gesetzes. Aufgrund der schnellen Technologieentwicklung, an der deutsche Unternehmen maßgeblich beteiligt sind, liefert Windenergie auf See immer preiswerteren grünen Strom und stellt einen wichtigen Pfeiler der deutschen und europäischen Energiewende dar.“
Mit der Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes soll die Errichtung der Windenergieanlagen beschleunigt werden und sie besser mit dem Netzausbau verzahnen, so Altmaier im Statement seines Hauses gestern. Ferner werde das gerichtliche Verfahren beschleunigt, indem die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts ausgeweitet wird.
Mit dem Gesetz wird, laut BMWI, zudem der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 2020 umgesetzt und eine Ausgleichsregelung geschaffen, die eine Erstattung von Kosten für Flächenvoruntersuchungen ermöglicht.