Nach lang anhaltenden Beratungen haben sich die Regierungskoalitionen beim Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) geeinigt. Der Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages will dazu am heutigen Mittwoch, 10. Februar,  abschließend beraten. Das Gesetz soll dann am Donnerstag vom Bundestag in zweiter und dritter  Lesung beschlossen werden.   „Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität brauchen wir dringend Flächen“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing den Beschluss der Regierungskoalition.

" ..für die Elektromobilität brauchen wir dringend Flächen .!" Ingbert Liebing foto vku
” ..Für den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität brauchen wir dringend Flächen .!” Ingbert Liebing foto vku

Aus seiner Sicht müssen  die vorhandenen Potentiale nutzbar gemacht werden. Das gelte für die öffentliche Ladeinfrastruktur,  „… aber auch für die Ladeinfrastruktur in und an Gebäuden. Daher ist gut, dass die Regierungsfraktionen zum GEIG endlich einen Kompromiss vereinbart haben. Die Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag ist längst überfällig“, kommentiert Liebing die Lage.

Allerdings befindet er auch: Was lange währt, werde  endlich gut. Die Bundestagsabgeordneten sorgten mit den geplanten Änderungen im Gesetz für eine Verbesserung des Regierungsentwurfs. Die Absenkung der Schwellenwerte bei der Vorverkabelung von Wohn- und Nichtwohngebäuden  sei ein vernünftiger Kompromiss. Die Stadtwerke unterstützten die Wohnungswirtschaft gerne dabei, auf dieser Basis eine funktionsfähige Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in und an Gebäuden zu errichten.

Aus Sicht Liebings ist zudem, richtig, „… dass der Quartiersansatz jetzt auch im GEIG verankert wird. Die Energiewende in den Städten wird maßgeblich in Quartieren organisiert werden. Dazu braucht es ganzheitliche Ansätze, bei denen die Erzeugung aus Erneuerbaren Energien, digitale Infrastrukturen, aber auch die Strom-, Wärme- und Ladenetze zusammengedacht werden“, kommentiert Liebing die aktuelle Entwicklung.“  Nachdem der Quartiersansatz bereits im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und im Gebäudeenergiegesetz (GEG) „…erfolgreich integriert wurde, ist es“,  aus Sicht Liebings, „ nur folgerichtig, auch im GEIG damit nachzuziehen”