Der Vorsitzende der Geschäftsführung der Deutschen Energie Agentur denaAndreas Kuhlmann, selbst Physiker und kein Verfassungsrechtler, wie er betont,  setzt sich ausführlich aktuell mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Donnerstag, 29. April, zum aktuellen Klimaschutzgesetz auseinander. Und er kommt unter anderem zu der Erkenntnis:

"...ob es nicht besser wäre, dem Gesetzgeber aufzuerlegen, unter Abwägung heutiger und zukünftiger Nutzung der Grundrechte schlichtweg schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen...!" Andreas Kuhlmann, bild dena
“…ob es nicht besser wäre, dem Gesetzgeber aufzuerlegen, …schlichtweg schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen…!” Andreas Kuhlmann, bild dena

„Wir werden uns auf eine grundlegend ambitioniertere Herangehensweise beim Klimaschutz einstellen müssen. Aber auch auf eine permanente Abwägung der Einschränkung heutiger Grundrechte zugunsten der Nutzung eben dieser Grundrechte in der Zukunft. Was das alles für die klimapolitische Debatte, für die Instrumente und Maßnahmen, für das Gemeinwohl oder für Entschädigungsforderungen mit sich bringt, ist heute noch nicht abzusehen!“

In seinem umfassenden Statement zum Gerichtsbeschluss gesteht er  „..bei der dena insgesamt haben wir keine ausgewiesene Kompetenz für Verfassungsrecht. Aber“, erkennt er auch als Physiker: „… man muss kein Jurist sein, um zu sehen, dass der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz einen Paradigmenwechsel einleitet und auf die Klimapolitik und die sie gestaltenden Akteure erheblichen Einfluss haben wird. Manche Aspekte in der umfassenden Begründung (des Verfassungsgerichts, d. Red.) sind überaus erfreulich, manche aber auch irritierend.“

Auf den ersten Blick erscheine es so, als müsste das Klimaschutzgesetz lediglich um ein paar Ziele und Angaben für die Zeit nach 2030 ergänzt werden, notiert Kuhlmann in seinem Kommentar. Dann aber fährt er fort: „ Doch liest man die (sehr informative) Entscheidung insgesamt, fallen eine Vielzahl von Punkten auf, die noch für spannende Debatten sorgen werden!“

Kuhlmann verweist auch darauf das Bundesverfassungsgericht beschreibe an Beispielen, dass quasi jegliche Verhaltens- und Lebensweisen Energie verbrauchen und für die Umstellung all der dazu gehörenden Produktionsprozesse grundlegende Einschränkungen im alltäglichen Verhalten erforderlich seien. Nicht Maßnahmen zur Senkung von Emissionen bedürfen vor diesem Hintergrund einer verfassungsrechtlichen Klärung, sondern eher Regelungen, die CO2-Emissionen überhaupt zulassen.

Laut Kuhlmann –Essay „…stellt sich die Frage, ob es nicht besser wäre, dem Gesetzgeber aufzuerlegen, unter Abwägung heutiger und zukünftiger Nutzung der Grundrechte schlichtweg schnellstmöglich Klimaneutralität zu erreichen und dies in periodischen Abständen einer Berichtspflicht und Überprüfung zu unterziehen. Auch dabei müsste man eigentlich berücksichtigen, dass das frühzeitige Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland gemäß der EU-Regelungen anderen Ländern wie zum Beispiel Polen beim Klimaschutz schlichtweg mehr Zeit gibt. Es ist eben kompliziert, wenn es gut sein soll“, lautet eine der Bilanzerkenntnissen des dena-Spitzenmannes.

Und eine seiner Quintessenzen lautet auch: „Wir werden uns auf eine grundlegend ambitioniertere Herangehensweise beim Klimaschutz einstellen müssen. Aber auch auf eine permanente Abwägung der Einschränkung heutiger Grundrechte zugunsten der Nutzung eben dieser Grundrechte in der Zukunft. Was das alles für die klimapolitische Debatte, für die Instrumente und Maßnahmen, für das Gemeinwohl oder für Entschädigungsforderungen mit sich bringt, ist heute noch nicht abzusehen.”